Die Anzahl der Asylverfahren in Sachsen verzeichnet einen anhaltenden Aufwärtstrend. Wie die Zeit (Zeit Online, 04.11.2024) berichtet, verzeichnete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bis Ende September 5.844 Eingänge, eine Steigerung von über 400 im Vergleich zum Vorjahr. Für das Gesamtjahr 2024 rechnet das OVG mit knapp 6.000 Eingängen, wobei die Tendenz im Sommer weiter nach oben zeigte.
Hauptkläger sind laut Zeit Online Menschen aus Venezuela, deren Verfahren in Sachsen konzentriert bearbeitet werden, sowie Personen aus Syrien, der Türkei, Afghanistan und dem Irak. Diese wenden sich mehrheitlich gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bereits im Vorjahr war die Personalausstattung der Asylkammern an den Verwaltungsgerichten unzureichend, wie das OVG Bautzen gegenüber der Zeit angab. Die steigenden Eingangszahlen verschärfen die Situation zusätzlich und belasten auch andere Bereiche der Justiz. Die durchschnittliche Verfahrensdauer im ersten Halbjahr 2024 betrug 18,5 Monate, was über dem Bundesdurchschnitt liegt und eine Verlängerung um 1,5 Monate gegenüber 2023 darstellt. Als Gründe nennt der OVG-Sprecher die aktuelle Belastung, die anhaltende Unterbesetzung seit den asylstarken Jahren 2015/16 und die weiterhin unzureichende Personalausstattung.
Das Verwaltungsgericht Leipzig ist seit Mai 2024 ausschließlich für Asylverfahren türkischer Antragsteller in Sachsen zuständig. Wie die Zeit berichtet, übernahm das Gericht zunächst 800 anhängige Verfahren aus Dresden und Chemnitz und verzeichnete seitdem rund 400 neue Eingänge. Bei anhaltendem Trend rechnet das Gericht mit einer Verdoppelung der Eingänge im Asylbereich auf etwa 3.700 Verfahren bis Jahresende. Trotz Personalaufstockung stellt dies eine erhebliche Mehrbelastung dar. Weitere Stellen wären nötig, um die im ersten Halbjahr erreichte durchschnittliche Verfahrensdauer von 240 Tagen zu halten.
Am Verwaltungsgericht Dresden lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bis Ende September bei 17,5 Monaten, im dritten Quartal jedoch bei 14,7 Monaten. Im Vergleich dazu betrug sie 2023 17,1 Monate. Eilverfahren dauerten 2023 durchschnittlich 1,2 Monate, 2024 bisher 1,8 Monate. Wie die Zeit berichtet, war nur jede zehnte Klage erfolgreich, während ein Drittel der Eilverfahren Erfolg hatten.
Der Sächsische Flüchtlingsrat (Sächsischer Flüchtlingsrat, Stand April 2024) bietet weitere Daten zur Asylsituation in Sachsen. Die dezentrale Unterbringungsquote ist rückläufig, besonders in Landkreisen wie Nordsachsen und Leipzig. Die Gesamtzahl der in Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten Personen schwankte in den letzten Jahren stark, lag Ende 2023 bei 4.931 und ist aktuell (April 2024) auf 2.633 gesunken. Besonders kritisch ist die Situation für schulpflichtige Kinder in den Lagern: Ende 2023 waren 171 Kinder länger als drei Monate dort untergebracht, was einem Anteil von 26,5 Prozent aller schulpflichtigen Kinder in den Lagern entspricht. Der Sächsische Flüchtlingsrat betont die Notwendigkeit eines schnellen Schulzugangs für alle Kinder.
Die Sächsische Zeitung (Sächsische Zeitung, 31.10.2023) berichtete bereits im Oktober 2023 von einem spürbaren Anstieg der Asyleingänge an den sächsischen Verwaltungsgerichten. Damals wurden für 2022 insgesamt 5.205 Eingänge verzeichnet, davon 4.020 Klagen und 1.185 Eilverfahren. Im Vergleich zu 2021 bedeutete dies einen Anstieg der Klagen um 14 Prozent, während die Eilverfahren zurückgingen.
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