Im Koblenzer Prozess gegen fünf Angeklagte, die einen Umsturz der Bundesregierung und die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant haben sollen, haben die Verteidiger zweier Angeklagter auf Freispruch plädiert. Zwei weitere Angeklagte wollen laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz selbst vor Gericht plädieren. Diese Plädoyers sind für die ersten beiden Verhandlungstage im neuen Jahr angesetzt. Wie Zeit Online am 19. Dezember 2024 berichtete, wird das Urteil im Jahr 2025 erwartet.
Den Angeklagten – vier Männern zwischen 45 und 57 Jahren und einer 77-jährigen Frau – wird die Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Vereinte Patrioten“ vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, einen gewaltsamen Umsturz geplant und die Entführung Lauterbachs vorbereitet zu haben. Zu den mutmaßlichen Plänen zählten laut Anklage die Auslösung eines landesweiten Blackouts, die Entführung des Ministers und die Einführung einer Verfassung nach dem Vorbild des Kaiserreichs von 1871. Wie die Rheinpfalz am 11. Dezember 2024 berichtete, forderte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer Haftstrafen zwischen sechs und achteinhalb Jahren für vier der Angeklagten. Für den fünften Angeklagten, dem eine untergeordnete Rolle zugeschrieben wird, plädierte die Anklage für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.
Der Prozess, der im Mai 2023 begann, zieht sich bereits über mehrere Monate hin. Wie Stern am 18. Dezember 2024 berichtete, hatten die Verteidiger eines Angeklagten in einem früheren Plädoyer bereits Argumente für eine mögliche Strafmilderung vorgebracht, jedoch ohne konkrete Anträge zu stellen. Auch die Saarbrücker Zeitung meldete am 18. Dezember 2024 ein weiteres Plädoyer in dem Verfahren. Wie dpa am selben Tag berichtete, wird das Urteil im Jahr 2025 erwartet.
Die Bundesanwaltschaft sieht in den Plänen der Angeklagten eine erhebliche Bedrohung für die demokratische Grundordnung. Sie argumentiert, dass die Gruppe trotz ihres möglicherweise dilettantischen Vorgehens die Absicht hatte, die bestehenden staatlichen Strukturen mit Waffengewalt zu beseitigen. Die 77-jährige Angeklagte gilt laut Anklage als die ideologische Anführerin der Gruppe. Wie die Rheinpfalz berichtete, hatte sie während des Prozesses wiederholt „Reichsbürger“-Ideologien und Verschwörungstheorien verbreitet.
Für das Urteil wird entscheidend sein, wie konkret und wie weit fortgeschritten das Gericht die Umsturzpläne bewertet. Auch die jeweilige Rolle der einzelnen Angeklagten innerhalb der Gruppe wird bei der Festlegung des Strafmaßes eine wichtige Rolle spielen.
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