4.11.2024
Waffenarsenal bei Verkehrskontrolle entdeckt Verdacht auf Reichsbürgerzugehörigkeit

Waffenfund bei Polizeikontrolle auf der A9

Bei einer Routine-Verkehrskontrolle auf der Autobahn 9 bei Bayreuth entdeckten Polizeibeamte am Sonntag ein ganzes Arsenal an Waffen im Fahrzeug eines 61-jährigen Autofahrers. Wie die Polizei mitteilte, hing ein Gewehr griffbereit über dem Fahrersitz. Bei der anschließenden Durchsuchung des Wagens kamen außerdem ein Teleskopschlagstock, eine Präzisionsschleuder mit Armstütze und ein Messer mit einer 19 Zentimeter langen Klinge zum Vorschein. Die Zeit berichtete über den Vorfall am 4. November 2024 (Quelle).

Auslöser der Kontrolle war das Fahrverhalten des Mannes. Mehrere Verkehrsteilnehmer hatten ihn wegen wiederholten Drängelns gemeldet. Darüber hinaus, so die Polizei, deuteten Aufkleber und Schriftzüge an seinem Fahrzeug auf eine mögliche Zugehörigkeit zur "Reichsbürger"-Szene hin.

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat an und lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen ab. Viele Anhänger dieser Bewegung glauben an den Fortbestand des Deutschen Reichs in seinen historischen Grenzen.

Der 61-jährige Fahrer, der aus Sachsen stammt, zeigte sich kooperativ. Er musste seine Waffen abgeben und durfte anschließend seine Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ähnliche Vorfälle wurden auch von anderen Medien aufgegriffen, wie beispielsweise Radio Ramasuri (Quelle) und n-tv (Quelle).

Gesetzliche Bestimmungen zu den gefundenen Waffen

Die bei der Kontrolle sichergestellten Gegenstände fallen unter unterschiedliche Regelungen des Waffengesetzes. Während der Besitz eines Gewehrs erlaubnispflichtig ist und die Aufbewahrung strengen Vorschriften unterliegt, ist der Erwerb und Besitz von Schleudern und Messern grundsätzlich erlaubt. Allerdings kann das Führen bestimmter Messertypen, insbesondere solcher mit feststehender Klinge über 12 cm Länge, in der Öffentlichkeit eingeschränkt sein. Teleskopschlagstöcke sind in Deutschland ebenfalls waffenrechtlich relevant. Ihr Führen ist in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse verboten. Weitere Informationen zu Schlagstöcken finden sich auf lexikon-der-sicherheit.de und asmc-unlimited.com.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert seit Jahren eine bessere Ausstattung und Schutzmaßnahmen für Polizeibeamte, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Gewaltbereitschaft. Dazu gehören unter anderem die flächendeckende Ausstattung mit Schutzwesten, der Einsatz von "mannstoppender" Munition und die Bereitstellung von Distanzwaffen (Quelle).

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