Etwa 70 Inhaftierte in Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, soll die Entlassung den Betroffenen die Wiedereingliederung erleichtern. Das Justizministerium begründete die Maßnahme mit den eingeschränkten Öffnungszeiten und der reduzierten Terminvergabe von Behörden während der Feiertage. (Quelle: ZEIT ONLINE, 19.12.2024)
Solche vorzeitigen Entlassungen sind laut Justizministerium noch bis Anfang Januar möglich. Anfang Dezember waren rund 2.990 Menschen in rheinland-pfälzischen Gefängnissen inhaftiert. Im Vorjahr kamen fast 80 Personen in den Genuss der Weihnachtsamnestie, vor zwei Jahren waren es etwa 90. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.12.2024)
Die Haftzeitverkürzung betrifft ausschließlich Gefangene, deren reguläre Entlassung in die Weihnachtszeit gefallen wäre. Das Justizministerium betonte, dass Verurteilte für Sexualdelikte, schwere Gewaltverbrechen oder andere schwerwiegende Straftaten von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind. (Quelle: Trierischer Volksfreund, 19.12.2024)
Die Praxis der Weihnachtsamnestie gibt es auch in anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg wurden beispielsweise rund 160 Häftlinge vorzeitig entlassen, um ihnen die Wiedereingliederung und die ersten Schritte in ein selbstständiges Leben vor den Feiertagen zu erleichtern. (Quelle: tagesschau.de, 11.12.2024) In Sachsen-Anhalt profitierten 19 Gefangene von der Weihnachtsamnestie, im Vergleich zu 20 im Jahr 2022 und 23 im Jahr 2023. (Quelle: tagesschau.de, 12.12.2024)
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die Weihnachtsamnestie in Baden-Württemberg seit 1963 Tradition und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 11.12.2024) Die Häftlinge müssen beispielsweise seit mindestens September inhaftiert sein, der vorzeitigen Entlassung zustimmen und dürfen während der Haft keine weiteren Straftaten begangen haben.