Im Cum-Ex-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) vier ehemalige Manager der Maple Bank zu einer deutlich höheren Rückzahlung verurteilt. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) müssen sie nun rund 20 Millionen Euro aus illegal erlangten Gewinnen zurückzahlen, fast doppelt so viel wie vom Landgericht Frankfurt ursprünglich angeordnet. Auch die ZEIT (https://www.zeit.de/news/2024-12/04/bgh-maple-banker-muessen-20-millionen-euro-zurueckzahlen) berichtete über die Entscheidung.
Das Landgericht Frankfurt hatte im November 2022 langjährige Haftstrafen für drei der Banker und eine Bewährungsstrafe, unter anderem für den ehemaligen Deutschland-Chef der insolventen Bank, verhängt. Zusätzlich wurden etwas über 10 Millionen Euro an Taterträgen eingezogen. Die Generalstaatsanwaltschaft ging jedoch in Revision und forderte eine andere Berechnungsmethode für die einzuziehenden Gewinne. Der BGH folgte dieser Argumentation und entschied, dass die Taterträge brutto, also ohne Abzug bereits gezahlter Einkommensteuer, einzuziehen sind. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erläuterte, führt dies bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent zu einer fast verdoppelten Summe.
Die BGH-Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, die über den Fall der Maple Bank, der laut Anklage durch Cum-Ex-Geschäfte einen Steuerschaden von gut 388 Millionen Euro verursacht hat, hinausgehen. Laut Generalstaatsanwaltschaft hat das Urteil aus Karlsruhe auch Bedeutung für andere Cum-Ex-Verfahren, da nun höhere Einziehungen möglich sind. Allein die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit in 13 Verfahrenskomplexen gegen 60 Beschuldigte. Am Landgericht Frankfurt und Wiesbaden wurden bereits zehn Angeklagte verurteilt, darunter der Steueranwalt Hanno Berger und ein ehemaliger Spitzenjurist von Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Staatsanwaltschaft Köln gilt als federführend in Cum-Ex-Verfahren. Nach Angaben der Bürgerbewegung Finanzwende wird im Cum-Ex-Skandal gegen mehr als 1.700 Beschuldigte ermittelt.
Durch Cum-Ex-Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag betrogen Banken und Investoren den deutschen Fiskus schätzungsweise um mindestens zehn Milliarden Euro. Mittels komplexer Transaktionen, die ein undurchsichtiges Spiel um Steuerrückerstattungen auf Aktiendividenden darstellten, erstatteten Finanzämter Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Gesetzeslücke wurde 2012 geschlossen. 2021 entschied der BGH, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. (dpa)
Quellen: