Der Bundestag hat die Verlängerung der Filmförderung für das Jahr 2025 beschlossen. Laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) stimmten SPD, Grüne und FDP am Donnerstagabend für das neue Filmförderungsgesetz. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) äußerte sich erfreut über die Entscheidung und unterstrich die Wichtigkeit der Förderung für die deutsche Filmwirtschaft. Die dpa zitiert Roth mit den Worten: "Damit werden die Rahmenbedingungen für das Filmemachen deutlich verbessert und das Filmschaffen gestärkt".
Dank des neuen Gesetzes können deutsche Filme und Drehbücher auch 2025 finanzielle Unterstützung durch die Filmförderanstalt (FFA) erhalten. Auch die FFA selbst begrüßt die Entscheidung. FFA-Vorstand Peter Dinges betonte laut dpa, dass damit eine wichtige Säule der dringend benötigten Filmreform in Kraft trete. Das Gesetz ist der erste Schritt eines größeren Plans, der darauf abzielt, deutsche und internationale Produktionen für Dreharbeiten nach Deutschland zu holen und Einrichtungen wie das Studio Babelsberg besser auszulasten. Die Filmbranche erwirtschaftet Milliardenumsätze und sichert Schätzungen zufolge 120.000 Arbeitsplätze, wie unter anderem die Stuttgarter Zeitung berichtet.
In der Bundestagsdebatte kündigte Roth laut Zeit Online weitere Maßnahmen an, darunter ein Steueranreizmodell und eine Investitionsverpflichtung. "Für 2025 werden wir eine Brücke bauen", so Roth. Der Deutsche Filmförderfonds und der German Motion Picture Fund sollen verlängert und die Anreizförderung zum 1. Februar 2025 auf 30 Prozent erhöht werden, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Wie die dpa berichtet, sprach die SPD-Politikerin Michelle Müntefering von einer Vereinbarung zwischen Finanzminister Jörg Kukies (SPD), Claudia Roth und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die Filmwirtschaft auch im kommenden Jahr aktiv und attraktiver zu fördern. Die bis Ende 2024 befristeten Förderrichtlinien sollen demnach verlängert und die Fördersätze erhöht werden. Die vorläufige Haushaltsführung stelle dabei kein Hindernis dar.
Das verabschiedete Filmförderungsgesetz regelt die Erhebung der sogenannten Filmabgabe von Nutzern der Produktionen, darunter Kinos, Videowirtschaft, Online-Anbieter und Fernsehsender. Diese Gelder – im Jahr 2023 rund 50 Millionen Euro – fließen in die Förderung neuer Produktionen. Das neue FFG soll außerdem einige Prozesse vereinfachen. Laut FFA-Vorstand Dinges wird die Bundesfilmförderung unter dem Dach der FFA zusammengefasst, was zu schnelleren und transparenteren Förderverfahren führen soll. Auch die Selbstverwaltung der FFA werde gestärkt, so Dinges. Der Bundesverband Schauspiel und Vertreter der Produktionsallianz sehen das Gesetz positiv, wie die Grafschafter Nachrichten berichten.
Während die FDP die verbesserte Unbürokratie der Förderung befürwortet, kritisieren SPD und Grüne die Bedingungen der Liberalen für ihre Zustimmung, darunter die Streichung eines geplanten Diversitätsbeirats und von Nachhaltigkeitskriterien für die Filmförderung.
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