23.10.2024
Gericht weist Klage gegen Gesichtserkennung bei Onlineprüfungen ab

Online-Uni-Prüfung mit Gesichtserkennung - Klage abgewiesen

Das Landgericht Erfurt hat die Klage einer ehemaligen Studentin gegen die Universität Erfurt abgewiesen. Wie die Zeit berichtet, hatte die Studentin, die die Universität Erfurt besuchte, gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage eingereicht, da sie in der Verwendung einer Software zur Gesichtserkennung bei Online-Prüfungen während der Corona-Pandemie einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte sah. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies die Klage ab. Die Urteilsbegründung wurde bislang nicht veröffentlicht.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Verwendung sogenannter Proctoring-Software durch die Universität. Diese Software soll sicherstellen, dass Studierende bei Online-Prüfungen, die nicht unter direkter Aufsicht auf dem Campus stattfinden, keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden oder sich anderweitig einen Vorteil verschaffen. Die Software arbeitet unter anderem mit automatisierter Gesichtserkennung, um die Identität der Studierenden zu überprüfen und verdächtige Verhaltensmuster zu erkennen.

Die GFF kritisiert den Einsatz solcher Software als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden. Die Klägerin hatte während der Corona-Pandemie Online-Prüfungen im Homeoffice abgelegt und sah sich durch die Software in ihren Grundrechten verletzt. Sie forderte deshalb Schadenersatz.

Die Universität Erfurt argumentiert hingegen, dass die Software während der Pandemie notwendig gewesen sei, um den Studierenden trotz der Einschränkungen durch den Lockdown die Möglichkeit zu geben, Prüfungen ablegen und ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können. Zudem habe man den Studierenden angeboten, die Prüfungen unter Einhaltung des Corona-Schutzkonzeptes auf dem Campus abzulegen. Diese Möglichkeit sei jedoch nur von wenigen Studierenden genutzt worden.

Die Universität Erfurt zeigt sich zufrieden mit dem Urteil und will die Software auch weiterhin einsetzen. Man sei der Auffassung, dass die Software datenschutzrechtlich unbedenklich sei und von den Studierenden gut angenommen werde. Diese würden im Vorfeld über die Funktionsweise der Software informiert und müssten ihr Einverständnis zur Verwendung schriftlich erklären.

Die GFF hingegen zeigt sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts und erwägt, in Berufung zu gehen. Man wolle das Urteil zunächst eingehend prüfen, bevor man eine Entscheidung treffe. Die GFF verweist darauf, dass andere Hochschulen auch während der Pandemie praktikable und datenschutzkonforme Alternativen zur Überwachung von Online-Prüfungen gefunden hätten.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen Datenschutz und der notwendigen Überprüfung von Prüfungsleistungen im digitalen Zeitalter auf. Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte diese Fragen in Zukunft bewerten werden.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2024-10/23/online-uni-pruefung-mit-gesichtserkennung-klage-abgewiesen
  • https://www.sueddeutsche.de/panorama/persoenlichkeitsrecht-online-uni-pruefung-mit-gesichtserkennung-klage-abgewiesen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241023-930-268233
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