Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hält die geplante Krankenhausreform weiterhin für eine Gefahr für die Fachkliniken in Bayern. Wie die „Zeit“ am 29.12.2024 berichtete, befürchtet sie, dass viele Kliniken aufgrund der komplexen Vorgaben der Reform ab 2027 ihr bisheriges Leistungsangebot nicht mehr aufrechterhalten können. Gerlach drängt auf schnelle finanzielle Unterstützung des Bundes für die Kliniken, die mit steigenden Kosten zu kämpfen haben. Sie kritisiert außerdem, dass der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung den Ländern noch nicht offiziell vorliegt und die Forderung Bayerns nach Soforthilfen ignoriert.
In einer Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag bekräftigte Gerlach, dass Bayern eine flächendeckende Krankenhausversorgung gewährleisten wolle. Der Bayerische Rundfunk berichtete am 24.10.2024, dass Gerlach vor einem „Lauterbach’schen Desaster“ warnte und die Unklarheit über die konkreten Auswirkungen der Reform hervorhob. Sie präsentierte einen Sieben-Punkte-Plan, der den Krankenhausträgern eine solide Basis für Entscheidungen bieten soll. Dieser Plan umfasst unter anderem bayernweite Daten zu benötigten Leistungen und voraussichtlichen Patientenzahlen sowie Richtlinien für die Grundversorgung. Gerlach versicherte, dass Bayern die Klinikträger und Kommunen bei zukünftigen Herausforderungen unterstützen werde.
Auch das „Ärzteblatt“ berichtete am 19.03.2024 über Gerlachs Kritik an der Krankenhausreform. Sie warf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mangelnden direkten Austausch mit den Ländern vor. Gerlach betonte, Bayern unterstütze eine sinnvolle Reform des Krankenhauswesens, jedoch dürfe diese nicht zu einem Abbau etablierter Strukturen führen. Sie kritisierte, der Entwurf des Bundes greife in die Planungskompetenz der Länder ein und gefährde den Fortbestand kleinerer Krankenhäuser. Im Gegensatz dazu forderte der GKV-Spitzenverband laut Ärzteblatt eine Kurskorrektur der Länder und bundeseinheitliche Kriterien für die Leistungsstrukturen der Krankenhäuser.
Die Reform sieht eine Umstellung der Krankenhausfinanzierung vor. Anstelle von pauschalen Zahlungen pro Patient oder Behandlungsfall sollen künftig feste Beträge für Personal, Notaufnahme und Medizintechnik gezahlt werden. Basis der Finanzierung sollen präzise definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsstandards sein. Laut Lauterbach soll die Reform die Kliniklandschaft grundlegend verändern und Qualitätsmängel durch stärkere Spezialisierung reduzieren.
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