Im Jahr 2025 müssen sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 20.12.2024 berichtete, verdoppelt beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent. Diese Erhöhung betrifft 11,8 Millionen Versicherte und 9,2 Millionen TK-Mitglieder. Auch andere Kassen, vor allem Betriebskrankenkassen (BKK), ziehen ihre Beiträge erheblich an. Die FAZ nennt als Beispiele die BKK Groz-Beckert mit einer Erhöhung um bis zu 1,8 Prozentpunkte, die R+V BKK mit 1,56 Prozentpunkten und die Energie BKK mit 1,39 Prozentpunkten.
Der Gesamtbeitrag zur GKV setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent und wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Der Zusatzbeitrag wird von den Kassen selbst festgelegt und zum allgemeinen Beitragssatz addiert. Laut SWR vom 18.12.2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag momentan bei 1,7 Prozent. Der Schätzerkreis prognostizierte im Oktober einen Anstieg um 0,8 Prozentpunkte auf dann etwa 17 Prozent des Einkommens. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hält laut Augsburger Allgemeine jedoch noch höhere Zusatzbeiträge für möglich.
Die Beitragssteigerungen belasten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber finanziell spürbar. Der SWR rechnet vor, dass eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro zwölf Euro weniger Netto im Monat bedeutet. Gemäß einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) vom 20.12.2024 kann ein Kassenwechsel bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro von einem Beitragssatz von 16,8 Prozent zu einem von 15,5 Prozent eine monatliche Ersparnis von 52 Euro bedeuten, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.
Als Ursachen für die Beitragserhöhungen werden unter anderem steigende Kosten im Gesundheitswesen, die Krankenhausreform, die Digitalisierung und der Ausbau der Vorsorgemedizin genannt (SWR). Auch die ihrer Ansicht nach zu niedrige Pauschale des Bundes für Bürgergeldbezieher führen die Krankenkassen als Begründung an. Die resultierende Finanzierungslücke müsse auf alle Beitragszahler umgelegt werden. Darüber hinaus kritisieren die Kassen, dass politische Maßnahmen wie die bessere Bezahlung von Pflegekräften und die Krankenhausreform ausschließlich von den gesetzlich Versicherten getragen werden müssten, wie die Tagesschau am 13.12.2024 berichtete.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel nach Ablauf einer zwölfmonatigen Mindestbindungsfrist mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch die Kasse (BR und SWR). Der Wechsel zu einer anderen GKV ist meist unkompliziert und kann oft online beantragt werden. Die neue Kasse übernimmt die Ummeldung (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im SWR). Neben dem Beitragssatz sollten Versicherte bei der Kassenwahl auch auf Zusatzleistungen, Service und Kundenbetreuung achten.
Auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) bleiben von Beitragserhöhungen nicht verschont. Laut Webseite des Verbandes der Privaten Krankenversicherung müssen rund zwei Drittel der Privatversicherten mit Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2025 rechnen. Die durchschnittliche Anpassung liegt bei etwa 18 Prozent, über alle Versicherten hinweg bei rund 12 Prozent. Begründet werden die Erhöhungen mit steigenden Leistungsausgaben, insbesondere im Krankenhausbereich, sowie höheren Arzneimittelausgaben und Kosten für ambulante Behandlungen.
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