Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte beschlossen. Diese Erhöhung tritt laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) zum 1. Januar 2025 in Kraft. Auch die „Zeit“ berichtet über die Zustimmung des Bundesrates zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung (https://www.zeit.de/news/2024-12/20/bundesrat-billigt-hoeheren-pflegebeitrag-2025). Versicherte mit einem Kind zahlen dann 3,6 Prozent ihres Bruttolohns, kinderlose Versicherte 4,2 Prozent. Eltern mit zwei Kindern zahlen 3,35 Prozent, mit drei Kindern 3,1 Prozent, mit vier Kindern 2,85 Prozent und mit fünf oder mehr Kindern 2,6 Prozent. Der Arbeitgeberanteil verbleibt unverändert bei 1,8 Prozent.
Die Bundesregierung erwartet durch die Beitragserhöhung jährliche Mehreinnahmen von 3,7 Milliarden Euro, die zur Sicherung der Pflegefinanzierung ab 2025 dienen sollen. Wie der „Trierische Volksfreund“ berichtet, begründet die Regierung die Notwendigkeit der Erhöhung mit den stetig steigenden Kosten im Pflegebereich (https://www.volksfreund.de/nachrichten/politik/inland/bundesrat-billigt-hoeheren-pflegebeitrag-2025_aid-12229729). Die Ausgaben steigen unter anderem wegen höherer Personalkosten. Zudem sei die Zahl der Pflegebedürftigen stärker gestiegen als demografisch prognostiziert. Auch die Corona-Pandemie habe die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zusätzlich belastet.
Radio Lippewelle Hamm zitiert Doris Pfeiffer, die Verbandschefin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bezeichnet die Beitragserhöhung als „Notbehelf“ (https://www.lippewelle.de/artikel/pflegebeitrag-steigt-2025-weiter-2193544.html). Die finanzielle Stabilität sei damit höchstens bis Ende 2025 gewährleistet, das grundlegende Finanzierungsproblem jedoch nicht gelöst. Der Sozialverband VdK warnt laut Radio Lippewelle bereits vor einer möglichen weiteren Beitragserhöhung noch im Laufe des Jahres 2025, möglicherweise sogar vor der Bildung des neuen Bundestags.
Die „Wirtschaftswoche“ berichtet, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Herbst eine umfassendere Reform der Pflegefinanzierung angestrebt hatte, diese aber nach dem Scheitern der Ampel-Koalition nicht umgesetzt werden konnte (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/sozialversicherung-bundesrat-billigt-hoeheren-pflegebeitrag-2025/30140752.html). Die Regierung nutzte nun eine Regelung aus der Pflegereform 2023, die eine Anpassung des Beitrags per Verordnung ermöglicht, wenn die Rücklagen der Pflegeversicherung unter einen Monatsbedarf fallen.
Gleichzeitig mit der Beitragserhöhung treten zum 1. Januar 2025 auch Verbesserungen für Pflegebedürftige in Kraft. Alle Pflegeleistungen werden laut Radio Lippewelle Hamm pauschal um 4,5 Prozent angehoben. Die Pflegekassen hatten zuvor Defizite für 2024 und 2025 prognostiziert, nachdem die Pflegeversicherung dank der Beitragsanhebung 2023 im Plus lag.