Zwei jemenitische Staatsbürger, die 2012 Angehörige bei einem US-Drohnenangriff verloren haben, klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung. Wie die Zeit und die tagesschau berichten, dreht sich der Fall um die Rolle des US-Stützpunkts Ramstein bei diesen Einsätzen. Die Kläger argumentieren, die Bundesregierung verletze ihre Schutzpflicht, indem sie die Nutzung von Ramstein für die Drohnenangriffe dulde. Bei dem Angriff von 2012 wurden laut tagesschau ein muslimischer Geistlicher und ein Polizist getötet, die eigentlich nicht Ziel des Angriffs waren, der sich gegen Al-Qaida-Terroristen richtete.
Kern der Klage ist die Behauptung, die Drohneneinsätze seien völkerrechtswidrig und Deutschland mache sich durch die Bereitstellung von Ramstein mitschuldig. Die tagesschau erläutert, dass die Drohnen zwar von den USA aus gesteuert werden, das Signal aber über Ramstein in den Jemen geleitet wird. Die Relaisstation in Ramstein sei, so die Kläger, essentiell für die Einsätze. Darüber hinaus würden dort laut den Klägern auch Satellitenbilder ausgewertet und so mögliche Ziele identifiziert. In einem Interview mit LTO bezeichnet Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), welches die Kläger unterstützt, Ramstein als zentralen Knotenpunkt für das gesamte Drohnenprogramm.
Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte. Die tagesschau berichtet, dass die Klage zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln scheiterte. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab den Klägern 2019 recht und verurteilte die Bundesregierung, Maßnahmen zur Sicherstellung der Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze zu ergreifen. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, da es die Bemühungen der Bundesregierung, mit den USA im Gespräch zu bleiben, als ausreichend erachtete. Die USA hatten Deutschland versichert, sich an das Völkerrecht zu halten.
Die Zeit sieht bereits die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht als Erfolg für die Kläger, da sie den Klärungsbedarf des Gerichts in dieser komplexen Angelegenheit signalisiert. Laut dpa Rheinland-Pfalz/Saarland erklärte die Vorsitzende Richterin Doris König, der Senat werde sich mit Fragen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte befassen. Die Bundesregierung argumentiert, sie habe von den USA die Zusicherung erhalten, dass die Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen von Deutschland aus nicht gestartet, gesteuert oder befehligt würden und geltendes Recht eingehalten werde. Das ZDF betont, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wegweisende Grundsätze für die Verantwortung Deutschlands gegenüber Drittstaaten in internationalen Konflikten festlegen könnte.
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