Der Prozess gegen einen 58-jährigen deutschen Staatsbürger wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes steht kurz vor dem Abschluss. Wie ein Sprecher des Landgerichts Waldshut-Tiengen mitteilte, werden heute die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung erwartet, gefolgt von einer möglichen Urteilsverkündung. Der Prozess begann Mitte Oktober und dreht sich um den Tod eines 38-jährigen Mannes, dessen Leichenteile im Frühjahr im Rhein gefunden wurden. (dpa, 11. November 2024)
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den 38-Jährigen, der in einer Asylunterkunft im Süden Deutschlands lebte, Ende Dezember 2023 erschossen zu haben. Wie die ZEIT berichtet, soll der Angeklagte die Leiche anschließend in einen Wald gebracht und Tage später in einem Schrebergarten mit einer Machete zerstückelt haben. Die Leichenteile wurden in Maschendraht gewickelt und an verschiedenen Stellen im Rhein entsorgt. Taucher entdeckten die Überreste im April bei Breisach im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. (dpa, 11. November 2024)
Vor Gericht gestand der Angeklagte, zweimal auf den Mann geschossen zu haben. Zwischen den Verfahrensbeteiligten wurde eine Verständigung erzielt, die ein Strafmaß von maximal sieben Jahren Haft vorsieht, falls es zu einem Schuldspruch kommt. (dpa, 11. November 2024) Der Südkurier berichtete bereits im August über die Anklageerhebung und Details zu den Ermittlungen der 60-köpfigen Sonderkommission „Rhenus“. (Südkurier, 15. August 2024)
Der Angeklagte gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, da er sich von dem Opfer bedroht gefühlt habe. Diese Darstellung wurde jedoch im Laufe des Prozesses widerrufen. (Landtag Baden-Württemberg, 5. November 2024)
Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand der Verhandlungen. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Das Gericht muss nun über die Schuldfrage und das Strafmaß entscheiden.
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