September 7, 2024
Schulung für Cannabis-Clubs: Zusammenarbeit zwischen Suchthilfe und Anbauvereinen

Cannabis-Clubs: Suchthelfer schulen Beauftragte von Cannabis-Vereinen

Im Zuge der beschränkten Legalisierung von Cannabis für Volljährige in Deutschland haben Suchthilfeberater im Südwesten des Landes begonnen, mit sogenannten Anbauvereinen zusammenzuarbeiten. Diese Anbauvereine, auch Cannabis Social Clubs genannt, ermöglichen es ihren Mitgliedern, Cannabis gemeinsam anzubauen und untereinander zum Eigenkonsum abzugeben. Der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation in Renchen (Ortenaukreis) hat berichtet, dass spezielle Beauftragte der Clubs für Gesundheits- und Jugendschutz geschult werden.

Das neue Cannabisgesetz verpflichtet sowohl die Suchthilfe als auch die Anbauvereinigungen zur Kooperation. Oliver Kaiser, Geschäftsführer des Verbandes, äußerte sich optimistisch über diese Zusammenarbeit: „Ich sehe hier eine Chance. Wir können präventiv tätig werden und kommen mit Menschen in Kontakt, die bisher keinen Kontakt zur Suchtberatung hatten.“ Diese präventiven Maßnahmen sind besonders wichtig, um den verantwortungsvollen Konsum von Cannabis zu fördern und mögliche Risiken zu minimieren.

Bislang haben im Südwesten mindestens 50 Vereine eine Betriebserlaubnis für den Anbau von Cannabis beantragt. Nach Angaben eines Sprechers des Freiburger Regierungspräsidiums gibt es bisher jedoch weder genehmigte noch abgelehnte Anträge, da die Behörde landesweit für die Genehmigungen zuständig ist.

Max Hendel, ein Mitglied des Cannabis Social Clubs in Rastatt, betonte die Bedeutung der Aufklärung für die Mitglieder. Der Verein legt großen Wert darauf, dass die Mitglieder über den verantwortungsvollen Konsum von Cannabis informiert werden. Die Expertise der Suchthilfe ist hierbei von großer Bedeutung, um die Mitglieder angemessen zu schulen.

Die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene trat am 1. April 2024 in Kraft, gefolgt von einer zweiten Stufe am 1. Juli 2024, die es nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern ermöglicht, legal Cannabis anzubauen. Die Clubs sind verpflichtet, eine behördliche Erlaubnis zu beantragen, bevor sie mit dem Anbau beginnen können. Regelmäßige Kontrollen sind ebenfalls vorgesehen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes ist die Regelung des privaten Anbaus von Cannabis. Volljährige Personen dürfen seit dem 1. April bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in ihren Wohnungen anbauen und bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, den Schwarzmarkt zu reduzieren und den Konsum von Cannabis in einem kontrollierten Rahmen zu ermöglichen.

Der Landesverband für Prävention und Rehabilitation ist einer der größten Träger der Suchthilfe im Südwesten Deutschlands. Die Beratungsstellen werden hauptsächlich von den jeweiligen Landkreisen und dem Land Baden-Württemberg finanziert. Diese Unterstützung ist entscheidend, um die notwendige Infrastruktur für die Suchthilfe und die Aufklärung über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schulung von Beauftragten in Cannabis-Clubs eine wichtige Maßnahme ist, um sowohl den Gesundheits- als auch den Jugendschutz zu fördern. Durch die Zusammenarbeit zwischen Suchthilfe und Anbauvereinen wird angestrebt, die Risiken des Cannabiskonsums zu minimieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Substanz zu fördern. Die kommenden Monate werden zeigen, wie erfolgreich diese Initiativen in der Praxis umgesetzt werden können.

Quellen: ZEIT ONLINE, dpa

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