Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Prüfung des Konzernabschlusses 2023 des Agrarkonzerns BayWa angeordnet. Wie die BaFin am Montagabend nach Börsenschluss mitteilte, liegen „konkrete Anhaltspunkte“ für Verstöße bei Konzernabschluss und Konzernlagebericht vor. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete darüber am 11.11.2024. Ein Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Darstellung des Liquiditätsrisikos, also dem Risiko, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die BaFin erklärte, dass die BayWa Risikomanagementziele und -methoden möglicherweise fehlerhaft dargestellt habe. „Dazu gehört die Pflicht, das Liquiditätsrisiko zu beschreiben, also das Risiko, dass das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich erfüllen kann. Dies schließt das Refinanzierungsrisiko ein“, so die Aufsichtsbehörde. Die Anordnung der Prüfung bedeute jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft sei oder eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt werde, betonte die BaFin. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wolle man Transparenz über die Arbeit der Bilanzkontrolle schaffen.
Der BayWa-Konzern kämpft mit einem erheblichen Schuldenberg von über fünf Milliarden Euro an lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Zusätzlich belastet die schwache Weltkonjunktur alle Geschäftsbereiche des Unternehmens. Wie dpa-AFX berichtet, hat der BayWa-Aufsichtsrat bereits Mitte Oktober personelle Konsequenzen gezogen: Vorstandschef Marcus Pöllinger musste seinen Posten zum Monatsende räumen, Finanzvorstand Andreas Helber soll zum 31. März 2025 folgen.
Mitte Juli 2024 musste die BayWa Liquiditätsengpässe einräumen und benötigte daraufhin zwei Finanzspritzen von Eigentümern und Gläubigern in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro. Ohne diese Finanzhilfen hätte der Konzern seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Die BaFin prüft nun, ob die Darstellung der finanziellen Lage und der Risiken im Geschäftsbericht 2023 korrekt war und ob die Probleme bereits früher absehbar waren. Wie das Handelsblatt am 11.11.2024 berichtete, zweifelt die BaFin an der im Geschäftsbericht dargestellten Einschätzung des Liquiditätsrisikos als „gering“.
Die Prüfung der BaFin wird zeigen, ob die BayWa tatsächlich gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Die Ergebnisse der Prüfung und die weiteren Auswirkungen auf den Konzern bleiben abzuwarten. Die Situation des Agrarkonzerns wird weiterhin von Experten und Medien genau beobachtet.
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