Mehrere Energienetzbetreiber, darunter Eon, sind mit ihren Beschwerden gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Renditen für Investitionen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/18/netzbetreiber-scheitern-vor-bgh-mit-rendite-beschwerde) berichtet, bestätigte der BGH die von der Behörde für die Jahre 2024 bis 2028 festgesetzten Zinssätze. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023, der die Festlegung der Netzagentur aufgehoben hatte, wurde damit revidiert. Der BGH in Karlsruhe wies die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2021 zurück, wie dpa meldet.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Höhe der Eigenkapitalzinssätze, die für die Unternehmen bei der Berechnung der Netzkosten verbindlich sind. Diese Netzentgelte, die von Privathaushalten, Unternehmen und der Industrie getragen werden, decken unter anderem auch die Renditen der Netzbetreiber. Höhere Zinssätze machen Investitionen für die Unternehmen zwar attraktiver, führen jedoch gleichzeitig zu höheren Energiekosten für die Verbraucher.
Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde hatte die Zinssätze für bestehende Anlagen auf 3,51 Prozent und für Neuanlagen auf 5,07 Prozent festgelegt. Diese Entscheidung hatte ein Düsseldorfer Gericht im Vorjahr gekippt. Der BGH hat nun jedoch den von der Bundesnetzagentur festgelegten Zinssätzen zugestimmt. In einer mündlichen Verhandlung räumten die Karlsruher Richter der Bundesnetzagentur einen "Ermessensspielraum bei der Wahl der richtigen Bemessungsmethode" ein, der von einem Gericht nicht eingeschränkt werden dürfe. Auch die Börse Frankfurt (https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/ROUNDUP-Netzbetreiber-scheitern-vor-BGH-mit-Rendite-Beschwerde---Eon-enttaeuscht-92548a3b-931a-439d-96ab-af75f85f9302) berichtete über das Urteil.
Eon, Deutschlands größter Strom-Verteilnetzbetreiber, äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Das Unternehmen will laut Zeit die detaillierte Begründung des Gerichts abwarten und die Auswirkungen prüfen. Die aktuelle Geschäftsplanung sei jedoch nicht betroffen, da mit dem aktuellen Zinssatz für Bestandsinvestitionen kalkuliert worden sei. Das Handelsblatt (https://www.handelsblatt.com/dpa/netzbetreiber-scheitern-vor-bgh-mit-rendite-beschwerde-eon-enttaeuscht/30137286.html) zitiert eine Eon-Sprecherin, die das BGH-Urteil bedauert.
Die Entscheidung des BGH könnte sich auch auf mögliche Transaktionen im Energiesektor auswirken, wie zum Beispiel den geplanten Verkauf der RWE-Anteile am Netzbetreiber Amprion. Der hohe Investitionsbedarf im Rahmen der Energiewende, der Schätzungen zufolge eine halbe Billion Euro betragen könnte, rückt durch die Entscheidung des BGH weiter in den Mittelpunkt.
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