14.10.2024
Gebührenpflicht für Flüchtlingsunterkünfte sorgt für erste Auszüge

Gebührenpflicht zeigt Wirkung: Erste Flüchtlinge verlassen Gemeinschaftsunterkünfte

In Bad Vilbel und Karben zeigt die seit einigen Monaten geltende Gebührenpflicht für Unterkünfte von Flüchtlingen erste Auswirkungen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) berichtet, haben einige Bewohner die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen, seitdem sie sich an den Kosten beteiligen müssen.

Beide Städte begründeten die Einführung der Gebühren mit dem Ziel, die Bewohner an den Kosten für ihre Unterkunft zu beteiligen und gleichzeitig einen Anreiz für den Umzug in eine eigene Wohnung zu schaffen. Insbesondere Flüchtlinge, die bereits längerfristig in den Unterkünften leben, obwohl sie theoretisch in der Lage wären, eine eigene Wohnung zu finanzieren, sollen so zum Auszug bewegt werden. „Wir haben viele anerkannte Flüchtlinge, die nicht ausziehen, obwohl sie es könnten“, sagte Karbens Bürgermeister Guido Rahn (CDU) bereits im Mai der F.A.Z..

Ob der Weggang der Bewohner tatsächlich mit der Gebührenpflicht zusammenhängt, ist allerdings unklar. Ein Sprecher der Stadt Bad Vilbel erklärte gegenüber der F.A.Z., dass es zwar „einige Auszüge“ gegeben habe, jedoch könne „nicht festgestellt werden, ob dies mit der Gebührensatzung zusammenhängt oder es andere Gründe für einen Auszug gab“. Man habe die Gründe weder erfragt, noch hätten sich die Ausgezogenen dazu geäußert. Insgesamt sind in Bad Vilbel 146 Haushalte von der neuen Regelung betroffen. Darunter befinden sich sowohl Flüchtlinge, die die Gebühren selbst tragen, als auch solche, bei denen das Jobcenter die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Auch in Karben zogen etwa zehn Personen aus, die zuvor die Gebühren gezahlt hatten. Ob dies mit der Kostenbeteiligung zusammenhängt, ist ebenfalls unklar. Aus dem Rathaus heißt es, dass „im Grunde alle anerkannten Geflüchteten nach einer eigenen Wohnung suchen, was auf dem aktuellen Wohnungsmarkt für alle sehr schwierig ist“.

Die Stadt Bad Vilbel betont, dass die Erhebung von Gebühren notwendig sei, um die Kosten für die Unterbringung zu decken und eine ausgewogene Regelung zu schaffen. „Wir haben uns bei den Gebühren an den tatsächlichen Kosten für die Unterbringung orientiert“, erklärte Sozialdezernentin Ricarda Müller-Grimm (SPD) im Frühjahr. Um Härtefälle zu vermeiden, sieht die Satzung gestaffelte Ermäßigungen vor. So müssen beispielsweise Minderjährige geringere Gebühren zahlen als Erwachsene. Für Menschen ohne Arbeitseinkommen springt der Wetteraukreis als Sozialhilfeträger ein.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuell gültigen Mietobergrenze. Ein alleinstehender Flüchtling mit eigenem Einkommen muss demnach monatlich 590 Euro zahlen, ein Zweipersonenhaushalt 790 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 150 Euro. Minderjährige zahlen 200 Euro.

Quelle: F.A.Z.

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