October 2, 2024
Gericht stoppt vorläufig die Abschiebung eines Salafisten-Predigers

Abschiebung des Salafisten-Predigers „Abdul Alim Hamza“ gestoppt

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Abschiebung des Salafisten-Predigers Leonis H., bekannt als „Abdul Alim Hamza“, vorerst gestoppt. Dies geht aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 02.10.2024 hervor.

Dem 34-Jährigen, der aus dem Kosovo stammt, wird von der Stadt Bonn vorgeworfen, Hasspropaganda im Internet verbreitet zu haben. Seit Anfang September befand er sich deshalb in Abschiebehaft. Das Gericht entschied jedoch, dass die Stadt Bonn keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt habe, dass von dem Mann eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehe.

Die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus reiche für eine Abschiebung nicht aus, so das Gericht. Auch die Bezeichnung „Hassprediger“ sei nicht gerechtfertigt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Mann öffentlich zu Gewalt oder Hass aufgerufen oder Terrorismus unterstützt habe.

Die Stadt Bonn hatte ihre Entscheidung mit einer 51-seitigen Dokumentation des Staatsschutzes begründet, die H. als Gefahr für die Sicherheit darstellt. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es verwies darauf, dass ein Gesetzesänderungsvorhaben der Unionsfraktion, das in solchen Fällen ein besonders schweres Ausweisungsinteresse vorsah, erst kürzlich im Bundestag gescheitert sei.

Da H. drei minderjährige Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, könnte ihm zudem ein Bleiberecht zustehen. Das Gericht betonte jedoch, dass eine Änderung des Beschlusses jederzeit möglich sei, sollten im weiteren Verfahren neue Erkenntnisse auftauchen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

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