September 10, 2024
Irreführende Werbung für Babynahrung: Gericht verurteilt Hipp

Nahrungsmittel für Babys: Hipp zur Unterlassung irreführender Werbung verurteilt

Der Babynahrungshersteller Hipp sieht sich mit einem bedeutenden Urteil des Oberlandesgerichts München konfrontiert, das die irreführende Werbung für seine Kindermilchprodukte untersagt. Das Gericht gab einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) statt, die auf die falsche Darstellung des Vitamin-D-Bedarfs von Kindern abzielte. Die Aussage, dass Kinder siebenmal so viel Vitamin D benötigen wie Erwachsene, wurde als irreführend eingestuft.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Werbung von Hipp, die die Behauptung aufstellte, Kinder benötigten siebenmal mehr Vitamin D als Erwachsene, führte zu einem jahrelangen Rechtsstreit. In der Werbung wurde diese Aussage prominent platziert, während die notwendige Klarstellung, dass sich dies nur auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht, im Kleingedruckten und schwer erkennbar versteckt war. Diese Praxis wurde von den Richtern als unzureichend erachtet, um die Irreführung zu vermeiden.

Das Urteil des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht München entschied, dass der Gesamteindruck der Werbung entscheidend sei. Die Richter stellten fest, dass die Aussage, Kinder benötigten siebenmal so viel Vitamin D, nicht korrekt sei und dass die beworbene Milch diesen vermeintlichen Mehrbedarf nicht decke. Das Gericht verwies auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass nährwertbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein dürfen. In diesem Fall war die Werbung von Hipp klar gegen diese EU-Verordnung verstoßen.

Reaktionen und Anpassungen von Hipp

Auf Anfrage äußerte sich Hipp zunächst nicht zu dem Urteil. Laut dem Verbraucherzentrale-Bundesverband hat das Unternehmen jedoch bereits die beanstandeten Passagen auf seiner Website angepasst. Ob die kritisierte Aussage auf der Verpackung ebenfalls geändert wurde, wird derzeit vom Verband geprüft.

Verbraucherschutz und Verantwortung

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Verbraucherschutz, insbesondere im Bereich der Babynahrung. Susanne Einsiedler, eine Referentin beim vzbv, betonte, dass es für Verbraucher wichtig sei, klare und deutliche Informationen über Vitamine und Nährstoffe zu erhalten. Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte notwendig sind, um ihre Kinder ausreichend zu versorgen. Diese Verantwortung ist besonders wichtig, wenn es um die Gesundheit von Kindern geht.

Schlussfolgerung

Das Urteil gegen Hipp ist ein Beispiel für die strengen Anforderungen, die an die Werbung für Lebensmittel, insbesondere für Produkte für Kinder, gestellt werden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München könnte als Präzedenzfall dienen, um sicherzustellen, dass Unternehmen transparent und verantwortungsbewusst mit ihren Werbeaussagen umgehen. Verbraucher können sich darauf verlassen, dass irreführende Informationen in der Werbung nicht toleriert werden.

Die Diskussion über die richtige Ernährung von Babys und Kleinkindern bleibt angesichts solcher Urteile von großer Bedeutung. Eltern sind oft auf die Informationen angewiesen, die sie von Herstellern erhalten, und es ist entscheidend, dass diese Informationen korrekt und leicht verständlich sind.

Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit eines starken Verbraucherschutzes und die Verantwortung von Unternehmen, die Gesundheit der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft nicht durch irreführende Werbung zu gefährden.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, Verbraucherzentrale Bundesverband

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