Das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz, das seit 41 Jahren unverändert ist, soll umfassend modernisiert werden. Der Kabinettsentwurf, über den die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sieht unter anderem Seebestattungen in bestimmten Flüssen und weitere neue Bestattungsformen vor. Nach Anhörung von Verbänden und Kommunen soll der Entwurf voraussichtlich im Frühjahr 2025 dem Landtag vorgelegt werden. Wie die Zeit am 3. Dezember 2024 berichtete, ist unter anderem geplant, die Sargpflicht auf rheinland-pfälzischen Friedhöfen abzuschaffen.
Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) betonte laut dpa den veränderten Umgang mit Tod und Bestattung in den letzten Jahrzehnten. Der gesellschaftliche Wandel erfordere alternative Bestattungsarten. Die Gesetzesnovelle soll die Sargpflicht auf Friedhöfen aufheben und somit auch Bestattungen in einem Tuch ermöglichen. Seebestattungen sollen künftig in den vier größten Flüssen des Landes – Rhein, Mosel, Lahn und Saar – möglich sein. Bisher waren Seebestattungen nur auf hoher See in anderen Bundesländern erlaubt. Laut dpa verweist das Gesundheitsministerium auf die bereits bestehende Praxis der Flussbestattungen in den Niederlanden und den damit verbundenen „Bestattungstourismus“ aus Rheinland-Pfalz.
Um dem Bestattungstourismus entgegenzuwirken, soll die Ascheverstreuung auch außerhalb von Friedhöfen erlaubt werden. Zudem sollen Urnen an Privatpersonen ausgehändigt werden dürfen, und ein Teil der Asche soll von der Bestattungspflicht ausgenommen werden. Dies würde beispielsweise Diamantbestattungen in der Schweiz ermöglichen, bei denen aus einem Teil der Asche ein synthetischer Diamant hergestellt wird. Auch in Niedersachsen wurde das Bestattungsrecht 2018 geändert und die Sargpflicht gelockert, wie der Rundblick für Niedersachsen berichtete.
Die Gesetzesnovelle enthält auch Neuerungen zur Bestattung von Sternenkindern, also von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Diese sollen künftig gemeinsam mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil bestattet werden können, insbesondere bei tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter während der Geburt. So soll den Hinterbliebenen nach einem solchen Verlust ein gemeinsamer Ort der Trauer ermöglicht werden. Auch die Leichenschau wird neu geregelt. Das neue Gesetz soll eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr vorsehen, wenn die Todesursache unklar ist. Das Interesse an der Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern überwiege einen solchen Eingriff in das Totenfürsorgerecht der Eltern, so die Begründung. Ein Tod durch ein Schütteltrauma könne beispielsweise nur durch eine Obduktion festgestellt werden. Ähnliche Diskussionen zur Bestattungsverordnung gab es auch in Bayern, wie das Sonntagsblatt am 1. April 2021 berichtete. Dort wurde die Sargpflicht gelockert, was von den Grünen kritisiert wurde, da die Entscheidung über eine Bestattung im Leichentuch den Kommunen überlassen bleibt.