Am 2. November 2024 wurde in Nürnberg ein Mann bei einem Polizeieinsatz durch einen Schuss aus einer Polizeiwaffe schwer verletzt. Wie die ZEIT und die dpa berichten, ereignete sich der Vorfall im Zusammenhang mit einem Streit in einer Wohnung. Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken bestätigte den Schusswaffengebrauch und die schwere Verletzung des Mannes. Als Grund für den Einsatz nannte sie eine gemeldete Streitigkeit in einer Wohnung. Zum genauen Ablauf des Einsatzes und den Umständen, die zum Schuss führten, machte sie zunächst keine weiteren Angaben.
Das bayerische Landeskriminalamt wurde aufgrund des Schusswaffengebrauchs eingeschaltet. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sollen die genauen Umstände des Vorfalls klären, insbesondere die Frage, warum der Schuss abgegeben wurde und ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig war. Es ist üblich, dass bei Schüssen aus Polizeiwaffen eine unabhängige Untersuchung durch eine andere Behörde erfolgt, um die Objektivität der Ermittlungen zu gewährleisten.
Die Hinzuziehung des Landeskriminalamts bei Schusswaffengebräuchen durch Polizeibeamte ist ein standardisiertes Verfahren. Die Beamten des LKA übernehmen die Ermittlungen, um eine neutrale und unabhängige Aufklärung des Vorfalls zu sichern. Ihre Aufgabe ist es, den Tathergang detailliert zu rekonstruieren und alle relevanten Beweismittel zu sichern. Dazu gehören unter anderem die Befragung von Zeugen, die Auswertung von Videoaufnahmen, falls vorhanden, und die Untersuchung der Tatwaffe. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden anschließend der Staatsanwaltschaft übergeben, die über das weitere Vorgehen entscheidet.
Fälle von Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte stoßen in der Öffentlichkeit regelmäßig auf großes Interesse. Die Transparenz der Ermittlungen ist daher von besonderer Bedeutung. Die Polizeibehörden stehen in der Pflicht, die Öffentlichkeit umfassend und zeitnah über den Vorfall zu informieren, sobald dies die Ermittlungen nicht gefährdet. Gleichzeitig ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen zu schützen und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Abhängig vom Ergebnis der Ermittlungen können sich verschiedene Konsequenzen für den beteiligten Polizeibeamten ergeben. Sollte der Schusswaffengebrauch als rechtmäßig eingestuft werden, hat dies in der Regel keine disziplinarischen oder strafrechtlichen Folgen. Im Falle eines rechtswidrigen Schusswaffengebrauchs kann es hingegen zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung aus dem Polizeidienst kommen. Darüber hinaus kann die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen einleiten, die im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung des Beamten führen können.
Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung für den beteiligten Polizeibeamten. Die Öffentlichkeit wird über den Fortgang der Ermittlungen und die Ergebnisse informiert, sobald diese vorliegen und die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gewahrt sind. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Ausbildung und Schulung von Polizeibeamten im Umgang mit Schusswaffen sowie die Notwendigkeit einer unabhängigen Kontrolle des Schusswaffengebrauchs.
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