Ein 24-jähriger Mann stand am 20. November 2024 vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Ihm wurde Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität im Mai vorgeworfen. Wie die Zeit berichtet, wurde der Prozess jedoch gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Angeklagte muss 150 Euro an eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten zahlen.
Die Besetzung der Universität erfolgte im Mai 2024 im Zuge propalästinensischer Proteste. Der 24-Jährige beteiligte sich laut Staatsanwaltschaft mit etwa 60 weiteren Personen an der Aktion. Trotz Aufforderung der Universitätsleitung, das Gebäude zu verlassen, blieb er in der Universität. Ursprünglich war gegen den Mann ein Strafbefehl über 300 Euro erlassen worden. Da er diesen nicht akzeptierte, kam es zum Gerichtstermin. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, einigten sich die Verfahrensbeteiligten vor Prozessbeginn auf die Einstellung des Verfahrens gegen die Geldauflage.
Die Universitätsleitung hatte die Besetzung zunächst geduldet und auf einen Dialog mit den Besetzern gesetzt. Den Aktivisten wurde jedoch eine Frist gesetzt, nach deren Ablauf die Polizei die Besetzung räumte. Im Anschluss stellte die Universität Sachbeschädigungen, vor allem Schmierereien mit Nahost-Bezug, fest. Der Gaza-Krieg hat in Berlin mehrfach zu Aktionen an Hochschulen geführt, die die Berliner Staatsanwaltschaft beschäftigen. Zusätzlich laufen Hunderte Verfahren im Kontext mit Demonstrationen, die seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 regelmäßig in der Hauptstadt stattfinden.
Ein weiterer Fall betrifft eine 25-jährige Frau, die wegen der Verwendung der Parole "From the river to the sea" vor Gericht steht. Sie hatte bei einer Demonstration im November 2023 ein Pappschild mit der Aufschrift "From the river to the sea - let palestine be free" gezeigt. Die Frau gab an, damit auf die Situation der Menschen in Gaza aufmerksam machen zu wollen, ohne Israel das Existenzrecht absprechen zu wollen. Auch gegen sie war ein Strafbefehl erlassen worden, den sie jedoch nicht akzeptierte. Der Prozess wird fortgesetzt.
Anfang November hatte das Berliner Landgericht den Slogan "From the river to the sea" erstmals als Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen gewertet und eine 42-Jährige verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein, sodass der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Die rechtliche Bewertung der Parole ist in den Strafgerichten bislang uneinheitlich.
Quellen: - Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-11/20/nach-besetzung-an-uni-24-jaehriger-kommt-vor-gericht - Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/panorama/propalaestinensische-proteste-prozess-zu-besetzung-an-uni-gegen-geldauflage-eingestellt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241120-930-293721 - Stern: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/berlin-brandenburg/propalaestinensische-proteste--prozess-zu-besetzung-an-uni-gegen-geldauflage-eingestellt-35242392.html - Berliner Zeitung: https://www.berliner-zeitung.de/news/nach-humboldt-universitaet-besetzung-in-berlin-24-jaehriger-kommt-vor-gericht-li.2273786 - n-tv: https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Nach-Besetzung-an-Uni-24-Jaehriger-kommt-vor-Gericht-article25373824.html - Borkener Zeitung: https://www.borkenerzeitung.de/welt/in-ausland/politik-inland/Nach-Besetzung-an-Uni-24-Jaehriger-kommt-vor-Gericht-571021.html - Wochenblitz: https://www.wochenblitz.com/news/ausland/berlin-gericht-verhandelt-nach-besetzung-der-humboldt-universitaet - TAAmuseum: https://taamuseum.org.au/propalaestinensische-proteste-nach-besetzung-an-uni-24-jaehriger-kommt-vor-gericht.html - Newstral: https://newstral.com/de/article/de/1260389966/nach-besetzung-der-humboldt-uni-24-j%C3%A4hriger-kommt-vor-gericht