17.12.2024
Ramstein und die Verantwortung Deutschlands Drohnenangriffe im Jemen vor dem Bundesverfassungsgericht

Verantwortung Deutschlands bei US-Drohnenangriffen im Jemen vor Gericht

Zwei jemenitische Staatsbürger, deren Angehörige 2012 bei einem US-Drohnenangriff ums Leben kamen, haben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zentraler Punkt der Klage ist die Rolle der US-Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz, über die die Steuersignale der Drohnen laufen. Die Kläger werfen Deutschland Mitverantwortung für die Angriffe vor, da die Bundesregierung die Nutzung ihrer Infrastruktur ermöglicht. (FAZ) Der Fall wirft grundlegende Fragen nach der Verantwortung Deutschlands gegenüber seinen Verbündeten im Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Völkerrecht auf.

Die Kläger argumentieren, Deutschland trage durch die Bereitstellung der Ramstein Air Base eine Mitverantwortung für die Drohnenangriffe und verletze damit das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das auch für Ausländer im Ausland gelte. Sie berichten weiterhin von den psychischen Folgen des Angriffs und der anhaltenden Angst vor weiteren Drohnenangriffen. (Tagesschau)

Die Steuerung der Drohnen erfolgt zwar von US-amerikanischem Boden aus, die Signale werden jedoch über ein Unterseekabel nach Ramstein und von dort via Satellit in den Jemen übertragen. Die Rolle Ramsteins im US-Drohnenprogramm geht laut der taz über die reine Signalweiterleitung hinaus. Dort würden auch Satellitenbilder ausgewertet und Ziele identifiziert, was Ramstein zu einem "notwendigen Bindeglied" für die Angriffe mache. Die Kläger sehen darin eine direkte Beteiligung Deutschlands.

Der Rechtsstreit wurde bereits durch mehrere Instanzen geführt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte der Klage 2019 teilweise stattgegeben und die Bundesregierung dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Gewährleistung der Völkerrechtskonformität der US-Drohneneinsätze zu ergreifen. Dieses Urteil wurde 2020 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, da der Dialog der Bundesregierung mit den USA als ausreichend erachtet wurde. Die Bundesregierung argumentiert, sie habe wiederholt Zusicherungen der USA erhalten, dass die Drohneneinsätze völkerrechtskonform seien. (LTO)

Das Bundesverfassungsgericht muss nun die Frage nach der Schutzpflicht Deutschlands für die jemenitische Bevölkerung und den notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung klären. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen für die deutsche Politik in Bezug auf die Unterstützung militärischer Operationen verbündeter Staaten haben. (Radio RST) Der Fall wirft zudem Fragen zum humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten auf, insbesondere zur Definition von Zivilisten und der Legitimität gezielter Tötungen. (ZDF)

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