Das Strafmaß im New Yorker Schweigegeldprozess gegen Donald Trump wird am 10. Januar verkündet, nur wenige Tage vor seiner geplanten Amtseinführung am 20. Januar. Wie die FAZ berichtet, gab Richter Juan Merchan dies überraschend am Freitag bekannt und lehnte damit Trumps Antrag ab, die Verurteilung nach seiner Wiederwahl aufzuheben. Somit wird Trump, laut FAZ, der erste verurteilte Straftäter im Amt des US-Präsidenten sein.
Richter Merchan sieht laut FAZ „kein rechtliches Hindernis“ für eine Verurteilung vor dem Amtsantritt. Die präsidentielle Immunität greife erst danach. Trump kann persönlich oder virtuell an der Verkündung teilnehmen. Seine Anwälte argumentierten, die Verurteilung verstoße gegen Regelungen für den Übergangsprozess und die präsidentielle Immunität und müsse daher aufgehoben werden. Merchan bezeichnete dies laut FAZ als „neuartige Theorie“ ohne „stichhaltiges Argument“. Er deutete jedoch an, dass eine „Strafaussetzung zur Bewährung“ („unconditional discharge“) die „praktikabelste Lösung“ sei. Dies hätte keine unmittelbaren rechtlichen Folgen für Trump.
Der Termin für die Strafmaßverkündung wurde bereits mehrfach verschoben, meldet dpa. Trump wurde im Mai 2024 (vermutlich Schreibfehler im Original, gemeint ist wohl 2024) in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Es ging um Schweigegeldzahlungen an Frauen während des Präsidentschaftswahlkampfs 2016, die Trump durch gefälschte Geschäftsunterlagen vertuscht hatte. Ein Beispiel sind die 130.000 Dollar, die sein damaliger Anwalt Michael Cohen der Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlte und die laut FAZ als Rechtskosten verbucht wurden.
Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg, hatte nach Trumps Wiederwahl laut FAZ die Möglichkeit einer Verschiebung der Verurteilung bis nach dem Ende seiner Amtszeit im Jahr 2029 angedeutet, sich aber gegen eine vollständige Einstellung des Verfahrens ausgesprochen, da dies die Rechtsstaatlichkeit untergraben würde.
Von den vier Anklagen gegen Trump ist der Fall in New York der einzige, der zu einem Verfahren geführt hat. Die beiden Bundesverfahren wegen versuchter Wahlbeeinflussung und unsachgemäßen Umgangs mit Geheimdokumenten sowie ein Verfahren in Georgia wegen versuchter Einflussnahme auf die Präsidentenwahl 2020 wurden laut FAZ eingestellt bzw. ruhen.
Auch Ad Hoc News berichtet über die Terminierung der Strafmaßverkündung auf den 10. Januar und unterstreicht die ungewöhnliche Situation einer solchen Verkündung für einen designierten Präsidenten. Es wird ebenfalls betont, dass Trump virtuell oder persönlich teilnehmen kann und eine Haftstrafe unwahrscheinlich ist.
Die Morgenpost analysiert die politischen Auswirkungen der bevorstehenden Strafmaßverkündung und deren möglichen Einfluss auf die Bestätigung von Trumps Wahlsieg im Kongress am 6. Januar. Die Wiederwahl von Mike Johnson als Sprecher des Repräsentantenhauses sei entscheidend, da das Repräsentantenhaus ohne gewählten Sprecher nicht geschäftsfähig sei und Trumps Wahlsieg nicht formell bestätigt werden könne.
Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Bestätigung von Trumps Verurteilung im Zivilprozess gegen E. Jean Carroll wegen sexueller Belästigung und Verleumdung. Das Berufungsgericht wies Trumps Einwände zurück, die Geldstrafe in Millionenhöhe bleibt bestehen. Dieser Fall ist unabhängig vom Schweigegeldprozess in New York.
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