Am Morgen brach im vierten Stock eines Ulmer Mehrfamilienhauses ein Feuer aus. Die Polizei vermutet laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 21. Dezember 2024 (Quelle: ZEIT ONLINE), dass der Brand durch fahrlässigen Umgang mit einer Zigarette entstanden sein könnte.
Zwei Männer im Alter von 53 und 63 Jahren, der Wohnungsinhaber und ein Besucher, kamen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. Zwölf weitere Bewohner des Hauses blieben unverletzt und konnten während der Löscharbeiten in einem Feuerwehrfahrzeug und auf der Straße ausharren.
Noch ist unklar, ob neben der betroffenen Wohnung weitere Wohnungen durch Feuer oder Löscharbeiten Schaden genommen haben und unbewohnbar sind. Die Polizei berichtet, dass das Löschwasser bis in den zweiten Stock lief. Die Höhe des Sachschadens konnte noch nicht beziffert werden. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung wurden eingeleitet.
Zigarettenbrände sind keine Seltenheit. Maximal Radio berichtete am 12. November 2019 von einem ähnlichen Fall in Ergoldsbach (Landkreis Landshut), bei dem eine 65-jährige Bewohnerin mutmaßlich durch eine Zigarette ums Leben kam. Auch die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 4. März 2024 über einen Brand in Melle, ausgelöst durch eine auf dem Balkon vergessene Zigarette.
Die Deutsche Schadenshilfe betont die besondere Verantwortung von Mietern für den Brandschutz. Im Brandfall können sowohl die Hausratversicherung des Mieters als auch die Gebäudeversicherung des Vermieters für die Schäden aufkommen. Schäden an Dritten, die durch den Brand verursacht wurden, deckt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Wie schnell ein Wohnungsbrand verheerende Folgen haben kann, zeigt ein Fall in Holzkirchen, über den der Münchner Merkur am 5. April 2024 berichtete. Dort konnte die Feuerwehr ein Übergreifen der Flammen auf den Dachstuhl gerade noch verhindern.