Im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen wurden erneut mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschweine entdeckt, was zur Einrichtung einer neuen Sperrzone geführt hat. Wie die Zeit berichtet, wurden die infizierten Tiere auf der Rheininsel Mariannenaue, zwischen Eltville (Hessen) und Ingelheim (Rheinland-Pfalz), gefunden.
Die neue Sperrzone II B erstreckt sich laut der Kreisverwaltung Mainz-Bingen von Mainzer Stadtteilen wie Gonsenheim, Finthen und Mombach über den Budenheimer Lennebergwald bis nach Schwabenheim, Ingelheim, Gau-Algesheim und schließlich zum Naturschutzgebiet „Fulderaue - Ilmenaue“ in Bingen-Gaulsheim. In dieser Zone herrscht nun Anleinpflicht für Hunde und ein Jagdverbot. Ausnahmen vom Jagdverbot sind lediglich auf Antrag bei der Kreisverwaltung möglich, um Wildschäden vorzubeugen.
Die Hessenschau berichtet über den Einsatz von Suchtrupps mit Hunden und Booten am Rheinufer, um weitere tote Wildschweine zu finden. Insgesamt wurden 14 tote Wildschweine auf der Mariannenaue entdeckt, von denen sieben positiv auf ASP getestet wurden. Auf dem Festland im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es bisher einen bestätigten Fall, der am Mittwoch zwischen Erbach und Hattenheim gefunden wurde. Auch Drohnen und Kadaver-Suchhunde kommen bei der Suche zum Einsatz.
Die Frankfurter Rundschau beleuchtet die Auswirkungen des ASP-Ausbruchs im Rheingau-Taunus-Kreis auf Rheinland-Pfalz. Auf rheinland-pfälzischer Seite wurden in der neuen Sperrzone bisher keine infizierten Tiere gefunden. Um dies sicherzustellen, werden unter anderem Elektrozäune errichtet, die verhindern sollen, dass Wildschweine zwischen Hinterland und Rhein wechseln. Der Lennebergwald soll unbedingt vor der Schweinepest bewahrt werden.
Die Saarbrücker Zeitung erinnert daran, dass das Virus für Schweine in fast allen Fällen tödlich ist, für Menschen jedoch ungefährlich. In der Sperrzone II gelten diverse Einschränkungen: Jagen ist verboten, Schweinehalter müssen kranke Tiere umgehend melden, und auch für Privatpersonen gibt es Auflagen. So ist Radfahren, Reiten und Spazierengehen im Wald nur auf befestigten Wegen gestattet, Hunde müssen außerhalb von Ortschaften an der Leine geführt werden, und das Übersteigen von Zäunen und Absperrungen ist verboten.
Nach Angaben der Stadt Taunusstein wurden nach dem ersten bestätigten Fall am 10. Dezember weitere tote Wildschweine im Rheingau gefunden, von denen drei positiv auf ASP getestet wurden. Das Land Hessen hat in Abstimmung mit der EU die Sperrzone II erweitert. Landrat Sandro Zehner betont die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die weitere Ausbreitung der ASP einzudämmen. Die Kosten für Maßnahmen wie den Zaunbau trägt das Land Hessen.
Wie auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu lesen ist, setzt das Ministerium im Kampf gegen die ASP sogenannte Saufänge ein. Diese Anlagen ermöglichen es, ganze Rotten auf einmal zu entnehmen und so eine Verbreitung der Seuche zu verhindern. Minister Peter Hauk unterstreicht die Bedeutung der Reduktion der Wildschweinbestände in der Sperrzone II, um die umliegende seuchenfreie Sperrzone I zu schützen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) informiert auf seiner Webseite umfassend über die Afrikanische Schweinepest. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Haus- und Wildschweine betrifft. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.
Quellen: