12.11.2024
Berliner Neuwahlen im Februar Scholz Strategie Gescheitert

Scholz' Strategie zur Berliner Neuwahl: Ein Kommentar

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus muss am 12. Februar 2023 stattfinden. Damit scheitert die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) favorisierte Verzögerungstaktik, die auf einen Wahltermin im Herbst abzielte. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) analysiert, hatte Scholz gehofft, durch einen späteren Wahltermin den politischen Schaden für die SPD zu minimieren.

Die Gründe für Scholz' Wunsch nach einem späteren Wahltermin lagen auf der Hand. Die Berliner SPD befindet sich in einer schwierigen Lage. Die Umfragewerte sind im Keller, und die Partei ringt mit internen Konflikten. Ein Wahlkampf mitten in einer Energiekrise und vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges birgt erhebliche Risiken. Ein späterer Termin, so die Kalkulation, hätte der SPD möglicherweise Zeit verschafft, sich neu zu sortieren und die Wählergunst zurückzugewinnen.

Doch das Verfassungsgericht machte Scholz' Plänen einen Strich durch die Rechnung. Die Richter argumentierten, dass eine weitere Verzögerung der Wahl nicht mit dem Grundsatz der Wahlperiodizität vereinbar sei. Demokratische Wahlen müssen in regelmäßigen Abständen stattfinden, um die Legitimität der politischen Institutionen zu gewährleisten. Eine Verschiebung der Wahl um mehrere Monate wäre ein zu gravierender Eingriff in dieses Prinzip.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stellt die Berliner SPD vor eine große Herausforderung. Die Partei hat nun nur wenige Monate Zeit, um sich auf den Wahlkampf vorzubereiten. Es bleibt abzuwarten, ob es ihr gelingt, die Wähler von ihrer Kompetenz zu überzeugen und die negativen Schlagzeilen der Vergangenheit hinter sich zu lassen.

Die FAZ kommentiert, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein wichtiges Signal für die Demokratie sei. Sie zeige, dass auch in Krisenzeiten die Regeln des Rechtsstaats gelten. Die Wahlperiodizität sei ein Grundpfeiler der Demokratie und dürfe nicht leichtfertig aufgegeben werden.

Die Neuwahl im Februar wird richtungsweisend für die politische Landschaft Berlins sein. Es bleibt abzuwarten, ob die SPD ihre derzeitige Schwäche überwinden kann oder ob die Wählerinnen und Wähler einer anderen Partei das Vertrauen schenken werden. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Berliner Parteien mit den Herausforderungen der Zeit umgehen und welche politischen Konzepte sie den Bürgerinnen und Bürgern anbieten.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat auch bundespolitische Implikationen. Sie zeigt, dass die Gerichte bereit sind, die Exekutive zu kontrollieren und die Grundrechte der Bürger zu schützen. Dies ist ein wichtiges Signal in einer Zeit, in der die Demokratie in vielen Ländern unter Druck gerät.

Quellen:

Frankfurter Allgemeine Zeitung: Kommentar zur Neuwahl im Februar: Nicht wie Scholz es wollte (https://www.faz.net/aktuell/politik/kommentar-zur-neuwahl-im-februar-nicht-wie-scholz-es-wollte-110106950.html)

Weitere
Artikel