Der Solidaritätszuschlag (Soli) steht erneut auf dem Prüfstand. Am 12. November 2024 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abgabe. Wie die Zeit berichtet, könnte ein Urteil weitreichende Folgen für den Bundeshaushalt haben (https://www.zeit.de/news/2024-11/12/koennte-karlsruhe-den-soli-kippen). Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe und die möglichen Auswirkungen der Entscheidung.
Der Soli ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalerträge. Er wurde 1995 eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu decken. Laut Bundesfinanzministerium sollte der Soli die "anhaltenden Finanzierungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit" abdecken. Im Gegensatz zu zweckgebundenen Abgaben fließt der Soli jedoch in den allgemeinen Bundeshaushalt.
Bis 2020 war der Soli für fast alle Bürger und Unternehmen verpflichtend. Seit 2021 gilt eine geänderte Regelung: 90 Prozent der Steuerpflichtigen sind vom Soli befreit. Lediglich Besserverdienende (ab einem bestimmten Einkommen), Unternehmen und Kapitalanleger zahlen weiterhin den Zuschlag. Laut Institut der deutschen Wirtschaft sind dies aktuell rund sechs Millionen Menschen und 600.000 Kapitalgesellschaften.
Die Verfassungsbeschwerde wurde von sechs FDP-Bundestagsabgeordneten eingereicht, darunter Fraktionsvorsitzender Christian Dürr. Die Kläger argumentieren, dass der Soli mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden sei. Zusätzlich kritisieren sie die Ungleichbehandlung von Einkommensbeziehern durch die Soli-Reform von 2021. Wie der Tagesspiegel berichtet, hatten die FDP-Politiker die Klage eingereicht, bevor die Liberalen Teil der Bundesregierung wurden (https://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverfassungsgericht-konnte-karlsruhe-den-soli-kippen-12687833.html).
Der Solidarpakt regelte Transferleistungen von Bund und Ländern an die ostdeutschen Bundesländer. Er bestand aus zwei Teilen: Solidarpakt I (1995-2004) fokussierte auf den Ausbau der Infrastruktur und die Stärkung der Kommunen. Solidarpakt II (2005-2019) förderte die Wirtschaftsentwicklung in Ostdeutschland.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2023 eine Klage gegen den Soli abgelehnt und ihn für verfassungskonform erklärt. Die Kläger, ein Ehepaar aus Aschaffenburg, hatten zusammen mit dem Bund der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gefordert. Der BFH argumentierte, der Bund habe den anhaltenden Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung ausreichend begründet.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte erhebliche Auswirkungen haben. Für 2025 sind Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingeplant. Sollte der Soli gekippt werden, entstünde eine große Finanzierungslücke. Im schlimmsten Fall könnte das Gericht sogar Rückzahlungen der Soli-Einnahmen seit 2020 anordnen, was eine Summe von rund 65 Milliarden Euro bedeuten würde. Die tagesschau berichtet, dass sich dann die nächste Bundesregierung mit den Konsequenzen auseinandersetzen müsste (https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsgericht-soli-100.html). Für Unternehmen könnte ein Soli-Wegfall eine Entlastung von bis zu 65 Milliarden Euro bedeuten, wie Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen. Wirtschaftsverbände fordern seit Jahren die Abschaffung des Solis.
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