Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, plant der Landtag von Sachsen-Anhalt ein Cannabis-Konsumverbot in seiner Hausordnung zu verankern. Der Ältestenrat, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen, wird sich am Donnerstag mit diesem Thema auseinandersetzen. Bereits jetzt gilt im Landtag ein generelles Rauchverbot zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und Besuchern, so eine Sprecherin des Landtags gegenüber der dpa.
Diese Anpassung der Hausordnung erfolgt als Reaktion auf die teilweise Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten in Deutschland. Wie die Zeit (zeit.de, 12.11.2024) berichtet, dürfen Erwachsene seit dem 1. April 2024 bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Die maximale Aufbewahrungsmenge liegt bei 50 Gramm. Seit dem 1. Juli 2024 sind außerdem nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern erlaubt.
Die geplante Regelung im Landtag von Sachsen-Anhalt steht im Kontext der bundesweiten Debatte um den Umgang mit Cannabis nach der Legalisierung. Während der private Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, bleibt die Frage des Konsums in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz weiterhin Gegenstand von Diskussionen. Der Landtag Sachsen-Anhalt scheint mit dem geplanten Verbot einen klaren Standpunkt einnehmen zu wollen.
Die Entscheidung des Ältestenrats wird zeigen, wie der Landtag Sachsen-Anhalt den Konsum von Cannabis innerhalb seiner Räumlichkeiten regeln wird. Es bleibt abzuwarten, ob andere Landtage ähnliche Regelungen in Betracht ziehen werden.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland erfolgte in mehreren Schritten. Der Bundestag verabschiedete das entsprechende Gesetz am 23. Februar 2024 (bundestag.de). Ziel des Gesetzes ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen, den Gesundheitsschutz zu verbessern und den Jugendschutz zu stärken. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis soll auch dazu beitragen, die Qualität des konsumierten Cannabis zu kontrollieren und Verunreinigungen zu vermeiden.
Die Legalisierung ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker, darunter Mediziner und Juristen, warnen vor den gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Jugendliche, und bezweifeln die Möglichkeit einer effektiven Kontrolle (das-parlament.de). Befürworter hingegen sehen in der Legalisierung einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen Drogenpolitik und erhoffen sich eine Reduzierung des Schwarzmarktes (bundesregierung.de).
Die Entscheidung des Landtags Sachsen-Anhalt wird ein wichtiges Signal für den Umgang mit Cannabis in öffentlichen Einrichtungen senden. Es bleibt abzuwarten, wie andere Bundesländer und Institutionen auf diese Entwicklung reagieren werden und ob sich ein bundesweiter Trend zu Cannabis-Konsumverboten in öffentlichen Gebäuden abzeichnet.
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