Der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann, der im Februar seinen Vater und Onkel in Hamburg-Billstedt getötet hat, endete am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/04/vater-und-onkel-getoetet-unterbringung-in-psychiatrie) berichtet, wurde der Mann in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies beantragt, da sie von Schuldunfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung ausging.
Auslöser der Tat war laut übereinstimmenden Medienberichten, unter anderem der Süddeutschen Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/panorama/mordprozess-in-hamburg-vater-und-onkel-getoetet-unterbringung-in-psychiatrie-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241204-930-307593), ein Streit im Zusammenhang mit einer geplanten psychiatrischen Behandlung des 33-Jährigen. Wie n-tv (https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Vater-und-Onkel-getoetet-Unterbringung-in-Psychiatrie-article25409107.html) berichtete, gestand der Angeklagte die Taten bereits zu Prozessbeginn über seinen Anwalt ein.
Der NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Vater-und-Onkel-erstochen-Prozess-in-Hamburg-gestartet,prozess9150.html) hatte bereits im Juli vom Prozessauftakt berichtet und die Vorgeschichte der Tat geschildert. Demnach drängte die Familie den 33-Jährigen seit längerem zu einer psychiatrischen Behandlung. Er habe sich zwar eine Arztüberweisung besorgt, die Therapie aber nicht angetreten. Am Tattag begleiteten Vater und Onkel ihn erneut zu einem Arzt, wo es dann zu der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus und in der Folge zum tödlichen Streit kam.
Auch die Verteidigung plädierte laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/vater-und-onkel-getoetet-unterbringung-in-psychiatrie-110152626.html) für die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie. Das Gericht verkündete das Urteil noch am selben Tag.