Der Verteidiger der zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilten 32-Jährigen im Fall des Diebstahls von 8,2 Millionen Euro aus einem Bremer Geldtransporterunternehmen hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bremen eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss nun laut Zeit Online (https://www.zeit.de/news/2024-12/18/revision-gegen-urteil-wegen-millionen-diebstahls-eingelegt) prüfen, ob Verfahrens- oder Rechtsfehler im Prozess vorliegen. Darüber hinaus wurde Beschwerde gegen den bestehenden Haftbefehl eingelegt.
Die ehemalige Angestellte der Geldtransportfirma war am Montag vom Landgericht Bremen verurteilt worden. Die Verteidigung hatte eine deutlich mildere Strafe von höchstens vier Jahren gefordert. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Frau die 8,2 Millionen Euro während ihrer Arbeitszeit gestohlen hatte. Wie verschiedene Medien, darunter stern.de und butenunbinnen.de, berichten, wurde das Geld von den Tätern als Altpapier getarnt und mit einem Rollcontainer vom Firmengelände abtransportiert. Die Tat wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet, die Aufnahmen jedoch erst einige Tage später ausgewertet.
Die 32-Jährige hatte den Diebstahl bereits gestanden und Hinweise auf mögliche Komplizen gegeben. So berichtete sie laut NDR, dass weitere Personen an der Tat beteiligt gewesen seien, welche das Geld in die Türkei geschmuggelt und dort aufgeteilt hätten. Butenunbinnen.de berichtet von einem mutmaßlichen Drahtzieher in der Türkei, der den Großteil der Beute behalten haben soll. Die Angeklagte gab an, lediglich 20.000 Euro erhalten zu haben. Wo sich das restliche Geld befindet, ist weiterhin unklar.
Nach der Tat war die Verurteilte in die Türkei geflüchtet und hatte sich erst im März 2024 den Behörden gestellt. Sie sagte aus, mit dem Geld ein neues Leben in der Türkei beginnen zu wollen. Butenunbinnen.de berichtet, dass die Angeklagte ausgesagt habe, in der Türkei in ständiger Angst vor Entdeckung und um ihr Leben gelebt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.