8.11.2024
Cannabis-Legalisierung Führt Zu Strafrabatten Für Verurteilte Dealer

Strafjustiz: Erhebliche Strafrabatte für Cannabis-Dealer

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat weitreichende Folgen für das Justizsystem, insbesondere für bereits verurteilte Cannabis-Dealer. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, konnten fünf Verurteilte aufgrund der Gesetzesänderung erhebliche Strafrabatte erzielen. Ihre ursprünglichen Urteile wurden nach Revisionen am Bundesgerichtshof aufgehoben und in Neuverhandlungen am Wuppertaler Landgericht deutlich milder ausfallende Strafen verhängt.

Ein besonders prägnanter Fall betrifft einen 34-jährigen Mann, der eine Cannabisplantage mit 404 Pflanzen betrieben und 75 Kilogramm Marihuana produziert hatte. Seine ursprüngliche Haftstrafe von sieben Jahren wurde auf drei Jahre reduziert. In einem anderen Fall, so dpa, profitierten drei Angeklagte im Alter von 22, 29 und 45 Jahren von der Gesetzesänderung. Sie waren ursprünglich wegen der Bewirtschaftung einer Plantage mit 545 Cannabis-Pflanzen zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Nach der Neuverhandlung erhielten sie lediglich Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten. Auch ein 34-Jähriger, der 212 Gramm Marihuana – zur Hälfte für den Eigenkonsum und zur Hälfte für den Verkauf bestimmt – sowie verschreibungspflichtige Potenzmittel in seiner Wohnung aufbewahrt hatte, konnte eine Gefängnisstrafe abwenden. Seine ursprüngliche Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wurde in eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren umgewandelt. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor seinen Schuldspruch aufgehoben.

Die Fälle verdeutlichen die juristischen Herausforderungen, die die Cannabis-Legalisierung mit sich bringt. Wie der NDR am 21. März 2024 berichtete, müssen die Justizbehörden in Norddeutschland rund 21.000 Urteile im Zusammenhang mit Cannabis-Delikten überprüfen. Dies stellt die ohnehin stark belasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte vor einen erheblichen Mehraufwand. Besonders kompliziert gestaltet sich die Situation bei sogenannten Gesamtstrafen, bei denen neben Cannabis-Delikten auch andere Straftaten geahndet wurden. In solchen Fällen muss die Strafe komplett neu berechnet werden. Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch Michael Mack, wies im NDR-Interview auf die Notwendigkeit einer gründlichen Einzelfallprüfung hin, um die jeweilige Menge des involvierten Cannabis zu ermitteln und die Strafe entsprechend anzupassen. Der Rechtsausschuss empfahl laut NDR entweder auf die rückwirkende Amnestieregelung zu verzichten oder einen Vorlauf von sechs Monaten einzuplanen, um den Justizbehörden ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Fälle zu geben. Die Legalisierung von Cannabis wirft auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit früherer Strafen auf. Wie LTO am 15. Februar 2024 berichtete, droht der Strafjustiz aufgrund der rückwirkenden Amnestieregelung ein Kollaps. Hunderttausende Akten müssen händisch überprüft werden, was zu erheblichen Mehrbelastungen und Verfahrensverzögerungen führen kann.

Die Situation wird durch die Komplexität der Gesetzeslage zusätzlich erschwert. Wie die Kanzlei Wehner auf ihrer Website erläutert, unterscheidet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verschiedene Formen des Drogenhandels, die mit unterschiedlichen Strafmaßen belegt sind. So wird beispielsweise zwischen einfachem, gewerbsmäßigem, bandenmäßigem und bewaffnetem Drogenhandel unterschieden. Auch die Menge der gehandelten Drogen spielt eine entscheidende Rolle bei der Strafzumessung.

Die Zeit berichtete am 8. November 2024 ebenfalls über die Strafrabatte für Cannabis-Dealer. Der Artikel der Zeit betont die erheblichen Auswirkungen der Legalisierung auf die Strafjustiz.

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