Der Landkreistag Rheinland-Pfalz drängt auf eine schnellere und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete und die Einrichtung von Integrationsklassen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sei die Bezahlkarte in anderen Bundesländern bereits stärker verbreitet und die Bargeldauszahlung dort auf 50 Euro beschränkt. Andreas Göbel, der geschäftsführende Direktor des Landkreistags, kritisierte gegenüber der dpa in Mainz, dass Rheinland-Pfalz hinterherhinke. Die Landesregierung habe sich bei einer Ministerpräsidentenkonferenz gegen die strikte 50-Euro-Grenze ausgesprochen, so Göbel laut einem dpa-Bericht in der ZEIT vom 25. Dezember 2024 ("Forderung nach Integrationsklassen und Tempo bei Bezahlkarte").
Göbel sieht die Bezahlkarte als wichtige Maßnahme mit psychologischer Wirkung, die verdeutlichen soll, dass staatliche Leistungen nicht unbegrenzt sind. Ob die Karte tatsächlich zu einer grundlegenden Verhaltensänderung führe, sei zwar noch unklar, so Göbel gegenüber der dpa. Die Verknüpfung der Karte mit der Botschaft begrenzter Leistungen halte er dennoch für sinnvoll. Die Landesregierung plant die Einführung der Bezahlkarte Anfang Januar in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Trier mit einer Testgruppe von 50 bis 80 Personen. Eine schrittweise Ausweitung auf weitere Einrichtungen ist geplant. Die Höhe des abhebbaren Bargeldbetrags ist laut Integrationsministerium noch nicht festgelegt. Die staatliche Unterstützung soll auf die Karte gebucht werden, ein Teil davon soll als Bargeld verfügbar sein.
Zusätzlich zur Bezahlkarte fordert der Landkreistag flächendeckende Integrationsklassen. Göbel wies gegenüber der dpa auf die bereits bestehende Heterogenität der Schulklassen hin und sieht in der direkten Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse eine Überforderung des Schulsystems. Er befürwortet die anfängliche Beschulung in Integrationsklassen und den späteren Übergang in die Regelklassen entsprechend der individuellen Fähigkeiten. Dies sei eine sinnvolle Investition und eine präventive Maßnahme, um spätere, kostspielige Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe zu vermeiden. Ziel sei es, für die zugewanderten Kinder und Jugendlichen passende Schulformen zu finden und ihren Leistungsstand zu ermitteln.
Der Städtetag warnt derweil vor uneinheitlichen Regelungen bei der Umsetzung der Bezahlkarte und fordert einheitliche Standards, wie tagesschau.de am 02.03.2024 berichtete ("Städtetag warnt vor 'Flickenteppich' bei Bezahlkarte"). Während ein Bundesgesetz die Einführung der Karte regeln soll, bleiben Detailfragen den Bundesländern überlassen. Der Städtetag drängt auf eine verpflichtende Einführung in allen Kommunen mit möglichst gleichen Rahmenbedingungen. Offen sind unter anderem die Frage, für welchen Personenkreis die Karte gelten soll, der maximal abhebbare Bargeldbetrag und die Akzeptanz im Einzelhandel.
Eine wissenschaftliche Einschätzung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) aus dem Jahr 2024 ("Stellungnahme: Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete") verweist auf mögliche negative Auswirkungen der Bezahlkarte auf Integration und Teilhabe. Je nach Ausgestaltung der Karte könnten Mobilität, Kommunikation und soziokulturelle Teilhabe eingeschränkt werden. Auch negative Folgen für die Integration in den Arbeitsmarkt seien nicht auszuschließen. Lokale und regionale Beschränkungen der Kartenakzeptanz werden als besonders kritisch bewertet.
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