8.11.2024
Dublin-Abschiebung Aus Frauenhaus Kontroverse Um 28-Jährige

Abschiebung einer 28-Jährigen und ihrer Kinder aus einem Hamburger Frauenhaus

Ende Oktober wurde eine 28-jährige türkische Staatsbürgerin zusammen mit ihren beiden Kindern aus einem Hamburger Frauenhaus nach Österreich abgeschoben. Wie das Amt für Migration mitteilte, erfolgte die Überstellung am 29.10.2024 im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag der Frau als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung angeordnet. Die Durchführung der Maßnahme in den Räumlichkeiten des Amts für Migration verlief laut Behördenangaben „ruhig und ohne besondere Vorkommnisse“. Wie die Zeit (Zeit Online, 08.11.2024) berichtet, hatte die dpa die Meldung veröffentlicht.

Die Autonomen Frauenhäuser Hamburg reagierten mit scharfer Kritik auf die Abschiebung. Sie zeigten sich „erschüttert über das Vorgehen der Hamburger Ausländerbehörde und des rot-grünen Senats“. In einer Stellungnahme der Frauenhäuser heißt es, der Schutzbedarf der Frau und ihrer Kinder sei vollkommen ignoriert worden. Eine Mitarbeiterin schilderte die Situation in Österreich: Die Familie sei in einer Unterkunft untergebracht worden, zu der auch der gewalttätige Ex-Partner der Frau, vor dem sie geflohen war, Zugang habe. Die Frauenhäuser sehen in dieser Abschiebepraxis eine ernsthafte Bedrohung für ihre Arbeit und die Sicherheit der Frauenhäuser als anonyme Schutzorte für Gewaltbetroffene. Sie sprechen von einer „Zäsur in der Geschichte der Hamburger Frauenhäuser“ (Zeit Online, 08.11.2024).

Der Fall erinnert an die Abschiebung eines 29-jährigen Afghanen aus einem Hamburger Kirchenasyl nach Schweden, die ebenfalls gemäß der Dublin-Verordnung erfolgte und auf heftige Kritik von Flüchtlingsinitiativen, der Partei Die Linke und den Kirchen stieß (Zeit Online, 08.11.2024).

Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylsuchende in dem EU-Land ihr Verfahren durchlaufen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben oder das für die Einreise verantwortlich ist. Dies soll verhindern, dass Asylsuchende in mehreren Ländern Asyl beantragen und so das System überlasten. Kritiker der Verordnung bemängeln jedoch, dass sie die individuellen Schutzbedürfnisse der Geflüchteten nicht ausreichend berücksichtigt und zu Abschiebungen in Länder führen kann, in denen ihnen Gefahr droht.

Der Fall der 28-jährigen Türkin wirft Fragen nach dem Schutz von Frauen und Kindern in Frauenhäusern auf und zeigt die Spannungen zwischen dem Schutz vor Gewalt und den Regelungen des Dublin-Verfahrens. Die Kritik der Frauenhäuser unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung der individuellen Schutzbedürfnisse im Kontext von Abschiebungen, insbesondere wenn es um vulnerable Gruppen wie Frauen und Kinder geht, die in Frauenhäusern Schutz suchen.

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