Das Landgericht Hildesheim hat einen ehemaligen evangelischen Pastor wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Ein Monat dieser Strafe gilt laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) aufgrund der Verfahrensdauer als bereits verbüßt. Der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe verkündete das noch nicht rechtskräftige Urteil.
Dem 65-Jährigen wurde vorgeworfen, zwischen September 2012 und Ende 2016 in 44 Fällen gefälschte Rechnungen und Quittungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht zu haben. Wie die „Zeit“ am 4. Dezember 2024 online berichtete, entstand der evangelischen Kirche dadurch ein Schaden von über 44.000 Euro. Die ursprüngliche Anklage umfasste 163 Fälle und einen Gesamtschaden von über 52.000 Euro. Nach Angaben von dpa Niedersachsen gestand der Mann die Taten und beglich den Schaden vollständig. Diese Faktoren, zusammen mit der langen Zeit seit den Taten, wirkten sich laut Richter strafmildernd aus. Dem bereits suspendierten Ex-Pastor droht zusätzlich der Verlust seines Dienstverhältnisses bei der Landeskirche und somit seiner Pension. Da die Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt, geschieht dies jedoch nicht automatisch.
Wie „stern.de“ am 3. Dezember 2024 berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre, gefordert. Darüber hinaus sollte der Angeklagte innerhalb von 25 Monaten 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Verteidigung plädierte hingegen für eine Geldstrafe von 2.250 Euro und hielt eine Strafe für "entbehrlich". Sowohl Anklage als auch Verteidigung verwiesen auf die psychische Erkrankung der Tochter des Angeklagten und seine eigene Krebserkrankung, die ihn finanziell und psychisch stark belastet hätten. Der Ex-Pastor entschuldigte sich in seinem Schlusswort für seine Taten und bedauerte sein damaliges Handeln.
Es ist nicht der erste Prozess in diesem Fall. Der Bundesgerichtshof hatte ein früheres Urteil vom Dezember 2021 im Februar 2023 aufgrund eines Formfehlers aufgehoben. Wie „sat1regional.de“ am 2. Dezember 2024 berichtete, hatte das Landgericht zwar ein „materiell-rechtlich fehlerfreies“ Urteil gefällt, die Strafkammer informierte jedoch nicht ausreichend über Verständigungsversuche außerhalb der öffentlichen Verhandlung. Im ersten Verfahren wurde der Ex-Pastor zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
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