Das Landgericht Potsdam hat die Klage einer Mutter gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch zurückgewiesen. Wie die FAZ und Zeit Online (dpa) berichten, wollte die Mutter Hohloch per einstweiliger Verfügung zur Löschung von Social-Media-Posts und zur Unterlassung weiterer Veröffentlichungen zwingen. Ihr Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.
In seiner Begründung führte das Gericht aus, Hohlochs Äußerungen, in denen er die Mutter namentlich nannte und kritisierte, seien teilweise Tatsachenbehauptungen und fielen unter die Meinungsfreiheit. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die Mutter beklagte, aufgrund der Beiträge im Internet Opfer von Hasskommentaren geworden zu sein. Der Spiegel berichtet, die Frau habe die Löschung der Beiträge und ein Verbot weiterer Veröffentlichungen erreichen wollen.
Hohloch selbst sprach laut FAZ von einem "klaren Sieg für die Meinungsfreiheit". Er habe lediglich auf Angriffe und Unterstellungen der Mutter reagiert, was das Gericht als zulässig bewertet habe. Der Verein Opferperspektive, der die Mutter unterstützt, betrachtet die Beiträge Hohlochs laut B.Z. als "Kristallisationspunkt für digitalen Hass".
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war ein Besuch einer Grundschulklasse im Landtag im Sommer. rbb24 zufolge sprach Hohloch dort vor zum Teil neunjährigen Kindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration. Daraufhin beschwerte sich die Mutter eines Kindes über Hohlochs Verhalten und informierte andere Eltern per E-Mail. Hohloch reagierte mit der öffentlichen Nennung ihres Namens und Kritik in den sozialen Medien. Der Tagesspiegel präzisiert, Hohloch habe der Mutter vorgeworfen, ihn "canceln" zu wollen.
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