Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Steuerzahler entlastet und das Kindergeld erhöht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, stimmten neben der Regierungskoalition (SPD, Grüne und FDP) auch die Union und die AfD dem Gesetz zu. Das Gesetz benötigt jedoch noch die Zustimmung des Bundesrates, der am Freitag darüber abstimmen soll.
Das Gesetz fand im Bundestag breite Unterstützung. Sven-Christian Kindler (Grüne), Haushaltspolitiker, betonte laut dpa den positiven Effekt für Familien und die arbeitende Bevölkerung. Auch der ehemalige Finanzminister Christian Lindner (FDP), dessen Entwurf die Grundlage für das Gesetz bildete, begrüsste die Massnahmen. Er argumentierte laut dpa, der Staat dürfe nicht von der Inflation profitieren.
Trotz der breiten Zustimmung gab es auch kritische Stimmen. Wie die "Zeit" am 19. Dezember 2024 berichtete, kritisierten SPD und Grüne, dass die FDP auf der Streichung von Punkten aus dem ursprünglichen Entwurf bestanden hatte. Investitionsanreize und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, die auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union standen, wurden entfernt. Lindner begründete dies laut dpa mit dem zu geringen Umfang der Entlastungen. Der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler sah darin laut dpa hingegen eine Vermeidung von "bürokratischem Wahnsinn".
Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Ausgleich der inflationsbedingten kalten Progression. Wie die dpa erläutert, hätte diese zu einer schleichenden Steuererhöhung geführt, da Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, durch den progressiven Steuertarif zu höheren Steuerabgaben geführt hätten.
Um dem entgegenzuwirken, werden die Eckwerte des Steuertarifs angepasst. Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil des Einkommens, wird zum Januar um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben und soll 2026 weiter auf 12.348 Euro steigen. Auch die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden verschoben, sodass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Die Grenze für die Reichensteuer und die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag werden ebenfalls angepasst.
Zusätzlich zum Ausgleich der kalten Progression wird das Kindergeld erhöht. Ab Januar steigt es um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat. Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben, und der Kindersofortzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen steigt um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Laut Berechnungen der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.
Die Erhöhung des Kindergeldes verursacht laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro. Die gesamten Entlastungen belasten den Staat laut Berechnungen des Finanzministeriums im kommenden Jahr mit rund 7,2 Milliarden Euro und in den Folgejahren mit 13,5 bis 14,8 Milliarden Euro. Die Bundesländer müssen der Gesetzesänderung zustimmen und verzichten dadurch auf jährliche Einnahmen von durchschnittlich 5,4 Milliarden Euro.
Die steuerlichen Entlastungen werden aufgrund des Verwaltungsaufwands voraussichtlich erst im Laufe des Jahres auf den Gehaltsabrechnungen sichtbar. Das erhöhte Kindergeld soll jedoch bereits im Januar ausgezahlt werden.
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