4.12.2024
Gesichtsverhüllung im Unterricht: Düsseldorfer Gericht stärkt Bildungsaufträge

Düsseldorfer Gericht untersagt Gesichtsschleier im Unterricht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag einer 17-jährigen Schülerin und ihrer Eltern abgelehnt, die gegen das Verbot des Tragens eines Gesichtsschleiers (Niqab) im Unterricht klagten. Wie die Zeit, die Rheinische Post, die Westdeutsche Zeitung, der Stern, das Mindener Tageblatt und die Süddeutsche Zeitung übereinstimmend am 4. Dezember 2024 berichteten, begründete das Gericht seine Entscheidung mit der Beeinträchtigung des Bildungsauftrags der Schule. Die Richter argumentierten, dass die vollständige Gesichtsverdeckung die für den Unterricht essentielle offene Kommunikation, insbesondere die nonverbale Kommunikation durch Mimik und Gestik, stark einschränke. Dies erschwere sowohl den Austausch zwischen Schülern und Lehrkräften als auch die Leistungsbewertung, besonders in mündlichen Prüfungen. Die dadurch entstehende Einschränkung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags rechtfertige den Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit der Schülerin.

Das Gericht betonte die Bedeutung eines freien und offenen Austauschs – verbal wie nonverbal – im Schulalltag. Die Wahrnehmung des Gesichtsausdrucks sei unerlässlich für eine effektive Kommunikation und die Beurteilung von Schülerleistungen. Die Schülerin verletze durch das Tragen des Niqabs ihre Pflicht, aktiv am Unterricht und der Erreichung der Bildungsziele mitzuwirken.

Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Die Rechtslage bezüglich der Gesichtsverhüllung im Unterricht ist in Deutschland uneinheitlich geregelt und war bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren. So berichtete LTO am 3. Februar 2020, dass das OVG Hamburg einer Schülerin das Tragen eines Niqabs im Unterricht nicht untersagen konnte, da es an einer gesetzlichen Grundlage fehlte. Dagegen berichteten News4teachers und Islamiq am 3. Juni 2024 über ein neues Gesetz in Hamburg, das die Gesichtsverhüllung an Schulen verbietet.

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