Nach elf Verhandlungstagen vor dem Landgericht Paderborn hat die Staatsanwaltschaft im Prozess um den Tod eines 30-Jährigen vor einem Kiosk Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, plädiert die Anklage auf vier Jahre Jugendstrafe für einen 17-Jährigen wegen versuchten Totschlags. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, das Opfer getreten zu haben. Gegen den zweiten Angeklagten, einen 19-Jährigen, fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihm werden drei Faustschläge gegen den Kopf des Opfers zur Last gelegt.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft lautet, dass beide Angeklagten durch ihre Attacke den Riss eines Blutgefäßes im Gehirn des Opfers verursacht und somit seinen Tod begünstigt hätten. Der 30-Jährige wurde in der Nacht zum 1. Mai vor dem Kiosk angegriffen und erlag drei Tage später den Folgen einer Hirnblutung, wie RP Online berichtet. Beide Angeklagte, ein 17-jähriger Tunesier und ein 19-jähriger Marokkaner, haben die Tat gestanden. Die Rheinische Post erwähnt zudem, dass die Anklage ursprünglich auf gemeinschaftlichen Totschlag lautete, aufgrund eines medizinischen Gutachtens aber auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung abgeändert wurde.
Die Verteidigung plädiert laut dpa auf deutlich geringere Strafen, die durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft abgegolten wären. Die Verteidiger argumentieren, dass ein Gutachter den Riss des Blutgefäßes im Kopf des stark alkoholisierten Opfers nicht direkt der Gewalttat, sondern möglicherweise einer Blutdruckspitze zugeschrieben habe. Auch ZEIT ONLINE berichtet über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach Haftstrafen und bezieht sich dabei auf die dpa. Die Urteilsverkündung durch das Landgericht Paderborn ist für Montag geplant.