24.10.2024
Haftungsfrage bei Waschanlagenschäden vor dem BGH

Ein aktueller Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wirft die Frage auf, wer für Schäden an Fahrzeugen in Autowaschanlagen haftet. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, ereignete sich der Vorfall bereits im Jahr 2021. Ein Mann stellte seinen Range Rover in einer Waschanlage ab, und nach dem Waschvorgang war der Heckspoiler des Wagens abgerissen, was auch zu Schäden am Fahrzeugheck führte. Der Fahrer des Wagens verlangte daraufhin Schadenersatz in Höhe von über 3.200 Euro von dem Tankstellenbetreiber, der die Waschanlage betreibt.

Der Fall landete vor Gericht, und die Vorinstanzen fällten unterschiedliche Urteile. Das Amtsgericht Ibbenbüren gab zunächst dem Fahrer Recht und verurteilte den Betreiber der Waschanlage zum Schadenersatz. Das Landgericht Münster hob dieses Urteil jedoch auf Berufung des Betreibers auf. Das Landgericht argumentierte, dass Waschanlagenbetreiber nur dann haften, wenn ihnen eine objektive Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. In diesem konkreten Fall sei jedoch keine Fehlfunktion der Waschanlage festgestellt worden. Vielmehr sei das Fahrzeug aufgrund seiner Bauweise möglicherweise nicht für die automatische Wäsche geeignet gewesen, so das Landgericht. Die Verantwortung für die Kompatibilität von Fahrzeug und Waschanlage liege beim Fahrer, und der Betreiber sei nicht verpflichtet, seine Anlage auf alle möglichen Sonderausstattungen von Fahrzeugen auszurichten oder Fahrer vor möglichen Schäden zu warnen.

Der BGH muss nun in dem Revisionsverfahren entscheiden, ob das Landgericht mit dieser Argumentation Recht hatte. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp betonte laut dpa, dass der Fall deshalb besonders interessant sei, weil sowohl das Fahrzeug als auch die Waschanlage vor dem Waschvorgang in einem ordnungsgemäßen Zustand gewesen seien. Es gehe letztlich um eine Wertungsfrage, so Pamp. Der BGH will seine Entscheidung am 21. November verkünden.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Haftung bei automatisierten Dienstleistungen auf. Inwieweit müssen Betreiber solcher Anlagen sicherstellen, dass ihre Anlagen für alle Arten von Fahrzeugen geeignet sind? Und inwieweit tragen Fahrzeughalter die Verantwortung dafür, dass ihre Fahrzeuge für die Nutzung solcher Anlagen geeignet sind? Die Entscheidung des BGH wird in dieser Hinsicht richtungsweisend sein.

Quellen:

    - https://www.zeit.de/news/2024-10/24/bgh-prueft-wer-zahlt-fuer-autoschaeden-durch-waschanlage - https://www.handelsblatt.com/dpa/bundesgerichtshof-bgh-prueft-wer-zahlt-fuer-autoschaeden-durch-waschanlage/30054678.html - https://www.pz-news.de/wirtschaft/wirtschaft-weltweit_artikel,-BGH-prueft-Wer-zahlt-fuer-Autoschaeden-durch-Waschanlage-_arid,2129670.html - https://www.tageblatt.de/Nachrichten/BGH-prueft-Wer-zahlt-fuer-Autoschaeden-durch-Waschanlage-611788.html - https://www.nordschleswiger.dk/de/wirtschaft/heizungsbauer-verkaufen-deutlich-weniger-geraete - https://www.wn.de/nrw - https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/gold-kaufen-und-lagern-wie-sie-goldbarren-und-muenzen-sicher-aufbewahren-02/100063237.html - https://media1.autohaus.de/fm/5274/sixcms_filename/2150_AF_2015_20_06_I_076-077_Recht_Ludovisy_Kfz-Schaeden_in_Waschstrassen_498386_print.pdf
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