Halloween, die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, ist für viele ein Anlass zum Feiern und für ausgelassene Stimmung. Verkleidungen, Streiche und Partys gehören für viele dazu. Doch die Polizei mahnt zur Vorsicht und erinnert daran, dass die Grenzen des Gesetzes auch an Halloween gelten. Wie die Zeit am 31. Oktober 2024 berichtete, veröffentlichten verschiedene Polizeipräsidien im Vorfeld des Gruselfestes Verhaltenstipps und Sicherheitshinweise.
Das Polizeipräsidium Trier beispielsweise appellierte an Feiernde, sich in gut beleuchteten Bereichen aufzuhalten und dunkle Ecken zu meiden. Auch stark verkleidete Autofahrer wurden ermahnt, sich nicht hinters Steuer zu setzen, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Weiterhin betonte die Polizei, dass ein „Nein“ immer ein „Nein“ bedeutet, auch an Halloween, und dass Belästigungen nicht toleriert werden. Jede Straftat werde konsequent verfolgt, so die Trierer Polizei. Laut Zeit-Bericht vom 31. Oktober 2024 wird Halloween in die Einsatzplanung der Polizei explizit einbezogen und die Polizeistreifen seien entsprechend vorbereitet.
Auch das Polizeipräsidium Rheinpfalz richtete sich mit Hinweisen speziell an Partygänger. Besonders wichtig sei es, auf täuschend echt aussehende Waffenattrappen zu verzichten, um Mitmenschen nicht zu beunruhigen und versehentliche Polizeieinsätze zu vermeiden. Gemeinsam Feiern sollte auch gemeinsames Heimgehen bedeuten, so die Empfehlung der Polizei. Wie die Allgemeine Zeitung am 30. Oktober 2024 berichtete, wurden Kinder und Jugendliche eindringlich davor gewarnt, Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken. Solche Aktionen seien keine harmlosen Streiche, sondern könnten als Sachbeschädigung geahndet werden. Verstärkte Verkehrskontrollen auf Drogen und Alkohol wurden angekündigt.
In vielen Artikeln, wie beispielsweise auf Oberpfalz24.de am 30. Oktober 2024, wird auch die Verantwortung der Eltern betont. Sie sollten mit ihren Kindern über die Grenzen von Streichen sprechen und die möglichen Konsequenzen von Fehlverhalten erläutern. Besonders jüngere Kinder sollten in der Halloween-Nacht von Erwachsenen begleitet werden. Respekt vor fremdem Eigentum ist essentiell, und verschlossene Türen sollten unbedingt respektiert werden.
Auch bei der Wahl des Kostüms gibt es einiges zu beachten. Wie die Tagesschau am 29. Oktober 2024 berichtete, warnt die Polizei in Hessen vor Kostümen mit Waffenattrappen. Das Mitführen solcher Gegenstände könne zu Missverständnissen und Polizeieinsätzen führen und sei kein Spaß. Auch das Autofahren mit Gesichtsverhüllung, beispielsweise einer Horrormaske, ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Letztlich appelliert die Polizei an die Vernunft und Rücksichtnahme aller Beteiligten. Halloween soll ein fröhliches und sicheres Fest für alle sein. Mit gegenseitigem Respekt und dem Einhalten der gesetzlichen Vorschriften kann dies gelingen.
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