16.12.2024
Keine Schutzpflicht für Palästinenser bei deutschen Rüstungsexporten nach Israel

Eilantrag eines Palästinensers gegen Rüstungsexporte nach Israel abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Eilantrag eines Palästinensers gegen die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel abgelehnt. Wie die Zeit berichtet, sah das Gericht keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen einer möglichen Gefährdung des Lebens des Mannes durch den Einsatz deutscher Rüstungsgüter durch israelische Streitkräfte und der Genehmigungspraxis der Bundesregierung (Az.: 5 L 3799/24.F).

Der Mann aus Gaza argumentierte, die Bundesregierung habe eine Schutzpflicht, auch wenn es um Handlungen gehe, die die Grundrechte anderer Staaten beeinträchtigen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Ansicht des Gerichts biete das Außenwirtschaftsrecht keinen Schutz für Ausländer im Ausland. Auch aus der Verfassung lasse sich keine Schutzpflicht gegenüber dem Antragsteller ableiten. Es sei nicht erkennbar, dass die Bundesregierung leichtfertig und willkürlich Genehmigungen für die Rüstungsgüter erteilt habe.

dpa Hessen meldet, dass der Palästinenser bereits im September des vergangenen Jahres einen ähnlichen Eilantrag gegen sämtliche Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Israel gestellt hatte. Auch dieser Antrag war erfolglos. Der erneute Antrag folgte einem Medienbericht über zwei Genehmigungen für ein deutsches Unternehmen zur Lieferung von Panzergetrieben im Oktober dieses Jahres. Daraufhin legte der Palästinenser Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein und stellte den nun abgelehnten Eilantrag. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Auch in Berlin wurden ähnliche Fälle verhandelt. So scheiterte laut stern.de der Antrag mehrerer Palästinenser vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die Bundesregierung zur Auskunft über abgeschlossene Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Waffenlieferungen nach Israel zu verpflichten. Die Berliner Zeitung berichtet über die Zurückweisung eines Antrags eines Palästinensers durch das Verwaltungsgericht Berlin, der Bundesregierung Waffenexporte nach Israel zu verbieten. Das Gericht argumentierte, der Antrag sei unzulässig, da dem Antragsteller die entsprechende Befugnis fehle.

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