Ab dem 1. Januar 2025 wird der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche in Hamburg verboten. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, wie die Innenbehörde bekannt gab. Innensenator Andy Grote (SPD) unterstrich die gesundheitlichen Risiken des Lachgaskonsums und bezeichnete den übermäßigen Gebrauch, insbesondere im Stadtteil St. Pauli, als Problem. Der Senat sieht sich zum Handeln gezwungen, da Minderjährige sich durch das Inhalieren des Gases bis zur Bewusstlosigkeit berauschen. (Zeit, 17.12.2024, Ärzteblatt, 17.12.2024)
Bisher war Lachgas in Hamburg frei erhältlich, beispielsweise in Kiosken, Automaten und manchmal auch in Luftballons abgefüllt. Das Gas verursacht einen kurzen Rauschzustand, kann aber auch Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen hervorrufen. Die Sozialbehörde warnt vor weiteren Gefahren wie Nervenschäden, Lähmungen und psychischer Abhängigkeit. Besonders riskant sei die Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Kinder und Jugendliche, deren Nervensystem noch in der Entwicklung ist, seien besonders gefährdet, so Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). (NDR, Mopo)
Der NDR berichtete zudem über die zunehmende Menge an Lachgas-Kartuschen im Müll, die in Müllverbrennungsanlagen zu Explosionen führen können. Ein bundesweites Verbot von Lachgas als Rauschmittel, wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebt, ist aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl vorerst unwahrscheinlich. Die Hamburger Gefahrenabwehrverordnung gilt zunächst bis Ende 2026. Ähnlich wie Hamburg plant auch die Bundesregierung ein Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche.
Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit über 200 Jahren als Narkosemittel in der Medizin bekannt. Laut der Deutschen Gesellschaft für Neurologie werden heute jedoch meist andere Narkosemittel eingesetzt. Der Gebrauch von Lachgas als Partydroge ist ebenfalls seit langem bekannt.
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