Im Prozess um die geplante Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Freiheitsstrafe von unter drei Jahren für den Angeklagten Wilhelm P. gefordert. Wie die F.A.Z. berichtet, sieht die Anklage in P. zwar ein Mitglied der sogenannten „Kaiserreichgruppe“, bewertet ihn aber gleichzeitig als Mitläufer. Auch die Verteidigung plädiert für eine Strafe unter drei Jahren. Beide Seiten sind sich einig, dass von P. keine weitere Gefahr für den Staat ausgeht.
Wilhelm P. wird vorgeworfen, als Mitglied der terroristischen Vereinigung „Kaiserreichgruppe“ einen Angriff auf den deutschen Staat vorbereitet zu haben. Der Plan der Gruppe umfasste laut Anklage unter anderem einen bundesweiten Stromausfall und die Entführung von Karl Lauterbach. Der Tod von Menschen, etwa Lauterbachs Personenschützern, wurde dabei billigend in Kauf genommen. Die F.A.Z. zitiert den Oberstaatsanwalt mit den Worten, dass die Ernsthaftigkeit der Pläne, trotz ihres dilettantischen Charakters, nicht zu leugnen sei. P. habe diese Ernsthaftigkeit erkannt und sich bereit erklärt, Waffen in seiner Garage zu lagern.
Zugunsten des Angeklagten spricht laut F.A.Z. sein umfassendes Geständnis. Wilhelm P. räumte die Taten bereits vor Beginn der Hauptverhandlung ein und wiederholte seine Aussage zu Prozessbeginn Ende August. Wie die F.A.Z. berichtet, habe er sich dabei „zu keinem Zeitpunkt rausgeredet“. Ein weiterer Punkt, der für P. spricht, ist die kurze Dauer seiner Mitgliedschaft in der „Kaiserreichgruppe“. Wie die Generalstaatsanwaltschaft festgestellt hat, war P. erst ab Mitte März 2023 Mitglied der Vereinigung. Da die Gruppe bereits im April 2023 aufflog, dauerte seine Mitgliedschaft lediglich drei Wochen.
P.s Verteidigerin argumentierte, der Prozess zeige, „wie schnell man in kriminelle und hochstgefährliche Kreise gezogen werden kann“. Die finanzielle Not ihres Mandanten in Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen habe seine Ablehnung gegenüber dem Staat verstärkt. Laut ZDFheute gestand Wilhelm P. vor Gericht, dass er durch finanzielle Probleme und Drogenkonsum in die Telegram-Kanäle der „Kaiserreichsgruppe“ geraten sei. Er bereue seine „große Dummheit“ und sehe Gewalt nicht als Lösung. Obwohl P. weiterhin an Verschwörungstheorien glaubt, wolle er sich laut seiner Verteidigerin weder im realen Leben noch im Internet weiter politisch engagieren. Laut Tagesspiegel gab P. an, täglich Marihuana konsumiert zu haben und durch die Corona-Pandemie finanzielle Probleme gehabt zu haben.
Das Gericht muss nun über das Strafmaß entscheiden. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre und zehn Monate, die Verteidigung plädiert für eine Strafe unter drei Jahren, konkret unter zwei Jahren und neun Monaten, wie die F.A.Z. berichtet.
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