Weniger als drei Monate vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar sind die Laternenmasten in den sächsischen Großstädten noch leer. Wahlplakate sind derzeit noch nicht zulässig. Wie die Stadtverwaltungen von Leipzig, Chemnitz und Dresden auf Anfrage bestätigten, dürfen Parteien ihre Wahlwerbung noch nicht öffentlich präsentieren. Die Städte berufen sich dabei auf die jeweils geltenden Satzungen zur Wahlwerbung. Dies berichtet unter anderem die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/30/noch-keine-wahlplakate-in-sachsens-grossstaedten-erlaubt).
Der Ablauf der Neuwahl sieht vor, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 11. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellt. Die Abstimmung darüber findet am 16. Dezember statt. Verliert Scholz – wie erwartet – die Vertrauensfrage, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag innerhalb von drei Wochen auflösen. Der 23. Februar ist als Wahltermin vorgesehen, wurde von Steinmeier jedoch offiziell noch nicht bestätigt.
Die Stadt Leipzig erklärte, dass die gebührenfreie Sondernutzung für Wahlwerbung erst am 11. Januar beginnt, vorausgesetzt, der 23. Februar wird als Wahltag bestätigt. Dies entspricht sechs Wochen vor dem Wahltermin. Das weihnachtliche Stadtbild, zum Beispiel rund um die Weihnachtsmärkte, bleibt somit frei von Wahlplakaten. Ähnlich ist die Situation in Chemnitz. Dort ist das Plakatieren frühestens sieben Wochen vor der Wahl erlaubt, wie verschiedene Medien (u.a. Stern, Freie Presse, MDR, Süddeutsche Zeitung) berichten.
Auch in Magdeburg, der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt, gilt eine vergleichbare Regelung. Wie die Tagesschau berichtet, dürfen auch hier noch keine Wahlplakate aufgehängt werden, solange der Wahltermin nicht offiziell vom Bundespräsidenten festgelegt und im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsenanhalt/mdr-magdeburg-erlaubt-noch-keine-wahlwerbung-100.html). Sollte der 23. Februar als Wahltag festgelegt werden, überschneidet sich der Zeitraum für Wahlwerbung mit der Magdeburger Lichterwelt, die bis zum 2. Februar stattfindet. Für diesen Fall hat die Stadt bereits festgelegt, dass Wahlplakate nur an Masten ohne Lichterweltelemente angebracht werden dürfen. In Magdeburg ist Wahlwerbung bis zu drei Monate vor dem Wahltag grundsätzlich zulässig.
Im Gegensatz zu den Großstädten hat in anderen Regionen Sachsens, wie beispielsweise im Landkreis Döbeln, der Wahlkampf, laut Sächsischer Zeitung, bereits mit Plakaten begonnen. Die Regelungen zur Wahlwerbung variieren jedoch von Kommune zu Kommune. Es gibt Vorschriften zur Dauer der Plakatierung und zu Orten, an denen Werbung verboten ist. So ist beispielsweise das Anbringen von Plakaten an bestimmten öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Rathäusern nicht erlaubt.