1.12.2024
Ahauser Atommüllstreit: OVG entscheidet über Jülicher Brennelemente

Gerichtsverhandlung zum Atommüllzwischenlager Ahaus

Am 3. Dezember 2024 verhandelt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) die Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners gegen die Zwischenlagerung von Atommüll aus dem Forschungsreaktor Jülich. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/01/zwischenlager-ahaus-ovg-verhandelt-zu-atommuell-aus-juelich) berichtet, betreffen die 152 Castor-Behälter abgebrannte Brennelemente und Betriebselemente. Die Klage richtet sich gegen eine Genehmigung aus dem Jahr 2016, welche die Einlagerung in Ahaus ermöglicht.

Der Rechtsstreit dauert bereits seit 2017 an. Die Stadt Ahaus und der in der Nähe des Lagers wohnende Kläger argumentieren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) habe Sicherheitsbedenken bei der Genehmigungserteilung nicht ausreichend geprüft. Sie befürchten insbesondere eine Freisetzung radioaktiver Strahlung durch Anschläge oder Flugzeugabstürze. Weiterhin kritisieren sie die fehlende Bewertung der Langzeitsicherheit über 2036 hinaus, da ein Endlager in Deutschland noch nicht gefunden ist. Auch die Westdeutsche Zeitung (https://www.wz.de/nrw/zwischenlager-ahaus-ovg-verhandelt-zu-atommuell-aus-juelich_aid-121656579) berichtet über den Fall und hebt die lange Verfahrensdauer hervor, die das OVG mit der Komplexität des Themas begründet.

Die Genehmigung zur Atommüllaufbewahrung in Ahaus stammt aus dem Jahr 1987 und gilt bis Ende 2036. Das OVG hat bereits 1996 und 2004 Urteile zur Lagerung in Ahaus gefällt. Im aktuellen Verfahren geht es jedoch speziell um die Änderungsgenehmigung von 2016 zur Einlagerung des Jülicher Atommülls. Sollte die Verhandlungszeit am Dienstag nicht ausreichen, ist ein weiterer Verhandlungstag am Mittwoch geplant. Der Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/jahrelanger-rechtsstreit--zwischenlager-ahaus--ovg-verhandelt-zu-atommuell-aus-juelich-35273214.html) berichtet, dass die Castor-Behälter aktuell noch in Jülich lagern, wo sie nach Ablauf einer früheren Genehmigung nur geduldet sind. Ein Transport nach Ahaus benötigt eine separate Genehmigung, die bisher noch nicht vorliegt.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte laut Süddeutscher Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/jahrelanger-rechtsstreit-zwischenlager-ahaus-ovg-verhandelt-zu-atommuell-aus-juelich-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241201-930-304385) den Atommüll in einem Neubau in Jülich belassen, um Transporte innerhalb von NRW zu vermeiden. Dies widerspricht der Position des Bundes. Die Bürgerinitiative Ahaus (https://www.bi-ahaus.de/index.php/presse/596-das-ovg-muenster-verhandelt-klage-der-stadt-ahaus-gegen-die-einlagerungsgenehmigung-des-zustaendigen-bundesamtes-base) kritisiert die Transporte als überflüssig und betont die Verantwortung des Forschungszentrums Jülich für den Atommüll bis zur Endlagerung. Unabhängig vom OVG-Urteil könnte der Rechtsstreit laut Mindener Tageblatt (https://www.mt.de/regionales/nrw/Zwischenlager-Ahaus-OVG-verhandelt-zu-Atommuell-aus-Juelich-23993714.html) durch weitere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht führen.

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