September 10, 2024
Mordfall an Lehrerin: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafen
Prozess um tote Lehrerin

Prozess um tote Lehrerin: Erschossene Lehrerin: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Im Prozess am Landgericht Potsdam um den Mord an der 40-jährigen Lehrerin Carolin G. hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. In einem fast vierstündigen Schlussvortrag erläuterte die Staatsanwältin, dass die Angeklagten drei Mordmerkmale erfüllt hätten: Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe. Zudem wurde die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Der Mord ereignete sich im Mai 2023, als Carolin G. auf der A9 bei Brück in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen wurde. Angeklagt sind ihr ehemaliger Lebensgefährte Björn R. und dessen früherer Schulkamerad Benjamin K. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Männer gemeinsam beschlossen haben, die Lehrerin zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind gegeben hatte.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Ex-Partner die Frau auf der Autobahn mit einem Fahrzeug abgedrängt und dann erschossen wurde. In dem Indizienprozess wurden über 35 Prozesstage durchgeführt, in denen mehr als 180 Zeugen vernommen wurden. Trotz dieser umfangreichen Beweisaufnahme konnte die Tatwaffe bislang nicht gefunden werden, und keiner der Angeklagten hat ein Geständnis abgelegt. Stattdessen beschuldigen sich die beiden Angeklagten gegenseitig.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Annahme einer gemeinschaftlich geplanten Tat auf verschiedene Beweismittel, darunter WhatsApp-Verläufe und Aufenthaltsdaten, die über die Handydaten der Angeklagten ermittelt wurden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Ex-Partner mehrfach geäußert, wie gerne er die Mutter seines Kindes „entsorgen“ würde. In einem Vorfall drohte er der Frau, als sich ihr gemeinsames Kind den Fuß verbrühte.

Die beiden Angeklagten sollen ein „nicht zurückverfolgbares Auto“ besorgt haben, und der Ex-Partner soll auch eine Pistole organisiert haben. Vor der Tat verkaufte Benjamin K. seinen Bungalow, um sich nach der Tat mit einem Wohnwagen ins Ausland abzusetzen. Dieser Plan scheiterte, da der Wohnwagen in Österreich beschädigt wurde. Beide Männer wurden schließlich unabhängig voneinander in Deutschland festgenommen.

Die Verteidigung der Angeklagten argumentiert, dass es keine ausreichenden Beweise für eine gemeinsame Planung der Tat gebe. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe vehement und versuchen, die Glaubwürdigkeit der belastenden Zeugen in Frage zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht die Beweise als ausreichend an, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Die nächste Verhandlung ist für den 13. September 2024 angesetzt, wo die Plädoyers der Verteidigung und das letzte Wort der Angeklagten erwartet werden. Ein Urteil könnte am 17. September 2024 verkündet werden.

Die Tragödie um Carolin G. hat nicht nur ihre Familie, sondern auch die Öffentlichkeit erschüttert. Der Fall wirft Fragen zur Gewalt in Beziehungen und zu den Herausforderungen im Sorgerechtsstreit auf. Die Staatsanwaltschaft hat klar gemacht, dass sie die Tat als besonders schwerwiegend ansieht und die Angeklagten entsprechend bestrafen möchte.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und welche Konsequenzen dieser Fall für die betroffenen Familien und die Gesellschaft haben wird.

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