5.12.2024
Organspendegesetzgebung Erneuter Anlauf im Bundestag

Neue Organspenderegeln: Bundestag startet zweiten Versuch

Der Deutsche Bundestag befasst sich erneut mit einer Reform des Organspendegesetzes. Wie die Zeit berichtet, geht es vor allem um die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Diese würde bedeuten, dass jeder Bürger nach seinem Tod als Organspender gilt, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Hintergrund der Debatte ist der anhaltend hohe Bedarf an Spenderorganen im Vergleich zu den relativ niedrigen Spendenzahlen.

Widerspruchslösung im Mittelpunkt

Der aktuelle Gesetzentwurf, der von einer parteiübergreifenden Gruppe aus SPD, FDP, Grünen, Union und Linken getragen wird, sieht eine Änderung des Transplantationsgesetzes vor. Wie die dpa meldet, sollen Organentnahmen künftig auch dann erlaubt sein, wenn volljährige und einwilligungsfähige Personen nicht explizit widersprochen haben. Die Initiative betont aber, dass das Recht jedes Einzelnen, selbst über eine Organspende zu entscheiden, weiterhin im Vordergrund steht. Eine umfassende Informationskampagne soll die Bürger über die neuen Regelungen aufklären.

Nach gescheiterter Reform: Der zweite Anlauf

Schon 2020 scheiterte ein erster Versuch, die Widerspruchsregelung einzuführen. Damals beschloss der Bundestag stattdessen ein Gesetz, das auf mehr Aufklärung und eine einfachere Dokumentation der Spendebereitschaft setzte. Ein zentrales Online-Register, das als Kernstück des Gesetzes galt, ging aber erst mit zweijähriger Verspätung im März 2024 an den Start, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtete. Patientenschützer kritisierten diese Verzögerung. Bislang haben sich etwa 212.000 Menschen in das Register eingetragen, der Anteil der Widersprüche liegt bei knapp sieben Prozent, so die dpa.

Großer Bedarf an Spenderorganen

Die Notwendigkeit einer Reform zeigt sich im anhaltend hohen Bedarf an Spenderorganen. 2023 spendeten 965 Menschen nach ihrem Tod Organe, während gleichzeitig 8400 Menschen auf den Wartelisten standen. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 gab es 789 Organspenden, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation feststellte – nur eine mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Wie unter anderem das Mindener Tageblatt berichtet, besteht ein Hauptproblem darin, dass zwar viele Menschen grundsätzlich für Organspenden sind, ihren Willen aber nicht dokumentieren.

Zukunft der Reform ungewiss

Ob die Reform noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 verabschiedet wird, ist offen. Der Gesetzentwurf geht nach der ersten Lesung im Bundestag an den Gesundheitsausschuss. Aus dem Kreis der Initiatoren gibt es Signale, sich für eine Entscheidung noch vor der Wahl einzusetzen. Aus der Union wurden jedoch Zweifel geäußert, ob die verbleibende Zeit für eine ausreichende Beratung reicht. Anders als 2020 gibt es diesmal keinen Gegenentwurf, wie die Frankfurter Landeszeitung berichtet.

Quellen: - Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-12/05/zweiter-anlauf-zu-neuen-regeln-fuer-organspenden - Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheit-zweiter-anlauf-zu-neuen-regeln-fur-organspenden-12822257.html - Mindener Tageblatt: https://www.mt.de/weltnews/nachrichten/nachrichten-aktuell/Zweiter-Anlauf-zu-neuen-Regeln-fuer-Organspenden-23996596.html - Grafschafter Nachrichten: https://www.gn-online.de/deutschland-und-welt/zweiter-anlauf-zu-neuen-regeln-fuer-organspenden-558963.html - Frankfurter Landeszeitung: https://www.flz.de/zweiter-anlauf-zu-neuen-regeln-fuer-organspenden/cnt-id-ps-163d8a98-2f5f-4ffb-9f0a-de352f22ccdc - dpa
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