24.12.2024
Reform der Haftentschädigung geplant

Entschädigungen für ungerechtfertigte Haft in Berlin 2023

58 Personen erhielten im Jahr 2023 in Berlin Entschädigungszahlungen für insgesamt 4.803 Tage ungerechtfertigter Haft. Die Gesamtsumme belief sich auf 360.225 Euro, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Die Betroffenen waren hauptsächlich in Untersuchungshaft, bevor ihre Unschuld festgestellt wurde oder die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichte. Die Haftdauer variierte laut dpa stark, von mindestens 13 Tagen bis maximal 231 Tagen in einem Einzelfall. Die bundesweit einheitliche Entschädigung beträgt 75 Euro pro Hafttag.

Zahlen für 2024 liegen laut Justizverwaltung noch nicht vor. Im Vergleich dazu wurden 2022 35 Personen für insgesamt 2.624 Tage entschädigt, während es 2021 54 Personen für insgesamt 6.936 Tage waren. Die Senatsjustizverwaltung betont, dass eine Entschädigungszahlung nicht automatisch die Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Maßnahmen impliziert. Auch bei einer Verurteilung kann es zu Entschädigungen kommen, zum Beispiel wenn die Untersuchungshaft die letztendlich verhängte Strafe übersteigt.

Zusätzlich zu den Haftentschädigungen wurden 2023 rund 39.364 Euro für Anwaltskosten und beschlagnahmte Gegenstände ausgezahlt. Im Vorjahr belief sich diese Summe auf 67.190 Euro. Die individuellen Entschädigungssummen reichten von knapp 50 Euro bis zu 21.265 Euro.

Das Thema Entschädigungszahlungen für ungerechtfertigt Inhaftierte wird auch bundesweit diskutiert. Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in einer Pressemitteilung vom 06. November 2024 bekannt gab, plant die Bundesregierung eine Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Der Entwurf sieht unter anderem eine Erhöhung der Haftentschädigung auf 100 Euro pro Tag und auf 200 Euro pro Tag ab einer Haftdauer von sechs Monaten vor. Außerdem soll ein Anspruch auf kostenlose anwaltliche Erstberatung eingeführt werden, um Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte die Notwendigkeit einer angemessenen Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte als Gebot der Gerechtigkeit.

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