Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht: Deutschlands Rolle bei US-Drohneneinsätzen im Jemen
Zwei jemenitische Staatsbürger, deren Angehörige 2012 bei einem US-Drohnenangriff ums Leben kamen, haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt nun, ob Deutschland eine Schutzpflicht für Menschen im Jemen verletzt, wenn die USA die Air Base Ramstein für ihre Drohneneinsätze nutzen. Wie die ZEIT (17.12.2024) berichtet, geht es um grundlegende Fragen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Die Vorsitzende Richterin Doris König betonte die Komplexität des Falls, ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Kern der Klage ist die Behauptung, die Bundesregierung verletze ihre Schutzpflicht, die auch für Ausländer im Ausland gelte. Der Luftwaffenstützpunkt Ramstein spielt eine zentrale Rolle, da die Daten der Drohneneinsätze dort durchgeleitet und ausgewertet werden, so Rechtsanwalt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) gegenüber verschiedenen Medien, darunter dem Volksfreund (17.12.2024). Das ECCHR unterstützt die Kläger, die von der Bundesregierung Maßnahmen fordern, um die Einhaltung des Völkerrechts bei den US-Drohnenflügen sicherzustellen.
Die Bundesregierung hingegen bestreitet laut dpa (via ZEIT, 17.12.2024) eine extraterritoriale Schutzpflicht Deutschlands gegenüber Ausländern. Sie habe von den USA die Zusicherung erhalten, dass Drohneneinsätze weder von deutschem Boden aus gestartet, gesteuert noch befohlen würden und die US-Streitkräfte geltendes Recht beachten.
Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit über zehn Jahren hin. ZDF (17.12.2024) und Süddeutsche Zeitung (17.12.2024) berichten, dass die Kläger zuvor vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert waren. Dieses hatte zwar grundsätzlich eine grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands für Ausländer im Ausland anerkannt, aber konkrete Voraussetzungen dafür gefordert: konkret zu erwartende völkerrechtswidrige Handlungen und ein enger Bezug zum deutschen Staatsgebiet. Die technische Bedeutung von Ramstein für das US-Drohnenprogramm sei nicht ausreichend, es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden getroffen werden.
Die Verhandlung begann am Dienstag um 10:00 Uhr, wie der stern (17.12.2024) meldet. Ein Urteil wird laut Deutschlandfunk (17.12.2024) noch nicht erwartet.
Quellen:
- https://www.zeit.de/news/2024-12/17/karlsruhe-prueft-schutzpflicht-bei-us-drohneneinsaetzen
- https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/karlsruhe-prueft-schutzpflicht-bei-us-drohneneinsaetzen_aid-122189621
- https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/drohnen-angriffe-usa-jemen-bundesverfassungsgericht-100.html
- https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-verhandelt-zu-us-drohneneinsaetzen-via-ramstein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241217-930-319890
- https://www.deutschlandfunk.de/karlsruhe-verhandelt-zu-us-drohneneinsaetzen-via-ramstein-102.html
- https://www.stern.de/news/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-rolle-ramsteins-bei-us-drohneneinsaetzen-35316228.html
- https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-den-schutz-der-menschenrechte/
- https://www.vorreiter-zeitung.de/post/ramstein-voelkerrecht-drohneneinsaetze-bundesverfassungsgericht