Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Rolle Deutschlands bei US-Drohneneinsätzen und insbesondere die Nutzung der Air Base Ramstein in diesem Zusammenhang (dpa). Zwei jemenitische Staatsbürger, deren Angehörige 2012 bei einem solchen Einsatz ums Leben kamen, haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie argumentieren, Deutschland habe seine Schutzpflicht verletzt, die laut ZEIT online (17.12.2024) auch für Ausländer im Ausland gilt. Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit über einem Jahrzehnt hin, nachdem die Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen waren.
Die Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz ist ein zentraler Knotenpunkt für das US-Drohnenprogramm. Wie LTO am 15.12.2024 in einem Interview mit Andreas Schüller vom ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) berichtete, werden über eine Satelliten-Relais-Station auf dem Gelände entscheidende Daten zur Steuerung der Drohnen übertragen. Darüber hinaus beherbergt Ramstein ein Datenverteilungszentrum, wo Analysten Satellitenbilder auswerten und die Drohnenpiloten in den USA unterstützen.
Die Kläger berufen sich auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Die Süddeutsche Zeitung (17.12.2024) berichtete, dass das Bundesverfassungsgericht nun prüft, inwiefern die Bundesrepublik für die Folgen von US-Drohneneinsätzen, die über Ramstein abgewickelt werden, verantwortlich gemacht werden kann. LTO zufolge hofft das ECCHR auf ein Grundsatzurteil, das die Beziehung zwischen Diplomatie und Völkerrecht in solchen Fällen klärt. Es geht auch um die Frage, welche Schritte die Bundesregierung unternehmen muss, um das Recht auf Leben von Zivilisten im Ausland zu gewährleisten.
In einem früheren Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Klägern teilweise Recht gegeben und die Bundesregierung zu strengeren Kontrollen der US-Drohneneinsätze verpflichtet. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, wie stern.de am 06.11.2024 berichtete. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts lautete, die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung seien ausreichend.
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht beginnt am Dienstag um 10 Uhr. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Richter Wöckel ist von der Verhandlung ausgeschlossen, da er vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter an dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts beteiligt war.
Quellen: - https://www.zeit.de/news/2024-12/17/karlsruhe-verhandelt-zu-us-drohneneinsaetzen-via-ramstein - https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-verhandelt-zu-us-drohneneinsaetzen-via-ramstein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241217-930-319890 - https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Termine/DE/2024/Mdl-Verh-Drohneneinsatz-Ramstein.html - https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/interview-ecchr-bverfg-verhandlung-us-drohne-jemen-usa - https://www.ecchr.eu/fall/wichtiges-urteil-deutschland-muss-us-drohneinsaetze-via-ramstein-pruefen/ - https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-091.html - https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2024-12-16-ramstein-bverfg-panzergetriebe-israel-avignon-pelicot - https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-t%C3%B6dliche-signale-aus-ramstein-_arid,5724170.html - https://www.stern.de/news/karlsruhe-verhandelt-im-dezember-ueber-von-ramstein-aus-gesteuerte-us-drohneneinsaetze-35203988.html